ELGA = Ihre Gesundheit, elektronisch erfasst!
Im Zuge des Corona-Lockdowns wurden immer wieder Stimmen laut, die einen Immunitätsausweis für Menschen forderten, die gegen diese Krankheit geimpft werden oder eine Infektion erfolgreich durchgemacht haben und dadurch immun wären. Da das Gesundheitssystem mit letzterer Gruppe, nämlich natürlich genesenen oder gar nicht richtig erkrankten Menschen, keine Umsätze macht und diese sich dann trotzdem, ohne Impfung, frei bewegen hätten dürfen – das Worst Case Szenario für die Pharmaindustrie – meldeten sich bald “Experten”, die einfach so und ohne wissenschaftlichen Beleg behaupteten, nach durchgemachter Erkrankung wäre man gar nicht wirklich immun gegen Covid-19. (1)
Der E-Impfpass wird kommen
Also läuft nun alles auf einen Impfpass hinaus, und zwar nicht wie bisher als Papierheft, sondern in elektronischer Form. Der E-Impfpass werde, laut Gesundheitsminister Anschober, Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung bringen. Es würden dadurch valide Aussagen zu Durchimpfungsraten möglich. Ein zentrales Ziel sei es, eine Erinnerungsfunktion zu schaffen, die vor allem Vorteile für PatientInnen und Ärzte bringen werde. (Quelle: ots.at) (2) Auch Nicht-Regierungsparteien stehen dem Ganzen positiv gegenüber, wie beispielsweise die Kärntner Landesrätin und Gesundheitsreferentin Dr. Beate Prettner (SPÖ) (3).
Aus anderer Quelle, nämlich meinbezirk.at (4), erfahren wir: “Argumentiert wird die Einführung eines E-Impfpasses damit, dass die Dokumentation des Impfstatus einer Person in der papierbasierten Form häufig unvollständig oder nicht durchgängig sei.” Hier kommen wir der Sache schon näher. Es gibt in Österreich viele Menschen, die in irgendeiner Weise zumindest impfkritisch sind. Würde man jetzt eine Zwangsimpfung, zB gegen Masern, einführen, dann hätte man nicht nur die Impfgegner als Kontrahenten, sondern auch alle, deren Impfpass unvollständig ist, oder die ihn gar verlegt oder verloren haben. Wer möchte sich schon ein zweites Mal impfen lassen, nur weil er keinen Nachweis hat? Mit einer zentralen Erfassung kann man also genau abschätzen, wieviel Gegenwind man hätte, wenn man eine Zwangsimpfung einführen würde. Und das verleitet einen Politiker, bei dem die “Lobbyisten” der Pharmaindustrie regelmäßig die Klinke putzen, dann natürlich eher, letztendlich eine Minderheit mit dem heilsbringenden Mittel zwangszubeglücken.
Ein Ausstieg ist (noch) möglich!
Der E-Impfpass soll auf Basis der ELGA-Infrastruktur umgesetzt werden. ELGA steht hier für die Elektronische Gesundheitsakte, die in Österreich vor einiger Zeit eingeführt worden ist. Sie entwickelte sich still und leise von einem freiwilligen Angebot (Opting-In) zum Standardverfahren, aus dem man aber (noch) aussteigen kann (Opting-Out). Letzteres steht wiederum teilweise oder vollständig zur Verfügung.
Wer vollständig aussteigt, dessen Daten werden praktisch auf Eis gelegt, aber nicht gelöscht. Bei einem Wiedereinstieg in ELGA, der jederzeit möglich ist, wird dann an die Lücke mit der Datenerfassung angeschlossen. Man ist aber in dieser Zeit, und das ist wesentlich, nach derzeitigem Stand kein ELGA-Teilnehmer mehr. Und da der elektronische Impfpass Teil von ELGA sein wird, nimmt man dadurch eben auch, nach derzeitiger Gesetzeslage, nicht an diesem teil. (Quellen: argedaten.at, elga.gv.at) (5).
Als Bürgerbewegung stehen wir dem elektronischen Impfpass kritisch gegenüber, einerseits wegen der Gefahr für Freiheit und Selbstbestimmung, und andererseits natürlich auch, weil wir über die vielen bekannten Nebenwirkungen und Impfschäden Bescheid wissen. Die Impfentscheidung muss jeder für sich und seine Kinder selbst treffen – und nicht die Gesellschaft, zumal die Konsequenzen dann ja auch überwiegend vom Einzelnen zu tragen sind.
Daher ermuntern wir alle Unterstützer, sich nach Abwägung der Vor- und Nachteile von ELGA abzumelden (6), was rechtlich derzeit einem Ausstieg aus dem E-Impfpass gleichkommt.
Vermutlich wird die Regierung dann bis zum Herbst nachbessern, und das wahlweise Aussteigen aus der Elektronischen Gesundheitsakte, seit vielen Jahren das k.o.-Argument gegen Kritik seitens der Datenschützer, wird über Nacht nicht mehr möglich sein. Dies wurde während des Verfassens dieses Beitrages auch in einem Artikel der “Futurezone” angekündigt (7), in welchem man im Hinblick auf die Frage mit den ELGA-Aussteiger ankündigte: “Das Ministerium wird sicherstellen, dass der E-Impfpass allen Menschen zur Verfügung gestellt wird.”
Dennoch wäre jetzt genau der richtige Zeitpunkt, sich abzumelden, wenn man hier, so wie wir, Bedenken hat, wodurch die Bundesregierung deutlich den Gegendruck verspüren kann, was sie wiederum mit Sicherheit bei weiteren Entscheidungen beeinflussen würde. Wer dann schwarz auf weiß hat, dass er nicht mehr an der Elektronischen Gesundheitsakte teilnimmt, hat auch eine gute Rechtsgrundlage für spätere Schritte, wenn der Impfpass kommen sollte.
Zum Ablauf der Abmeldung zitieren wir die Internetseite der ELGA GmbH:
“Wie und wo kann ich meine ELGA-Teilnahme verwalten?
Sie können ihre ELGA-Teilnahme (Abmeldung bzw. Wieder-Anmeldung) entweder elektronisch am ELGA-Portal – Einstieg über www.gesundheit.gv.at mit Handysignatur bzw. Bürgerkarte – oder postalisch über die ELGA-Widerspruchsstelle regeln. Das für die postalische Ab- bzw. Wieder-Anmeldung benötigte Formular kann telefonisch oder schriftlich über die ELGA-Serviceline angefordert oder am Gesundheitsportal online ausgefüllt werden (zum Online-Formular). Das ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formular schicken Sie gemeinsam mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises postalisch an die ELGA-Widerspruchstelle, Postfach 180, 1021 Wien, oder senden es per E-Mail an post@elga-widerspruchstelle.at. Per E-Mail gesendete Formulare müssen mit einer elektronischen Signatur versehen sein. Die Kopie des Lichtbildausweises dient dem Unterschriftenvergleich mit der Unterschrift auf dem Abmeldeformular.
Die ELGA-Widerspruchstelle, welche vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger betrieben wird, führt die Eintragung des Widerspruchs bzw. des Widerrufs durch und Sie bekommen darüber eine schriftliche Bestätigung.”
Das Online-Formular finden Sie hier: https://www3.formularservice.gv.at/formularserver/user/formular.aspx?pid=2ef1971439b34d3d854ca85c553de589&pn=B3cf820a9cfc84a70bff77fee6c5527af
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