Corona Krise

Der Unsinn mit dem
Mundschutz

Mundschutz Sinnvoll?

Noch im Februar 2020 hörten wir von politischer Seite, dass das Tragen eines Mundschutzes keinen Sinn macht und sogar kontraproduktiv ist. Auch viele Experten und Organisationen wie die WHO bestätigen, dass das Tragen eines Mundschutzes durch symptomfreie Menschen keinerlei Nutzen bringt – sondern ganz im Gegenteil – einen negativen gesundheitlichen Einfluss auf den Träger des Mundschutzes hat.

Die Bundesregierung erlaubt anstelle einer Maske auch das Tragen eines Schals oder Tücher. Dies zeigt ebenfalls, dass hier nicht der gesundheitliche Schutz im Vordergrund steht.

Berichte

In der Metaanalyse eines Teams um den britischen Cochrane-Forscher Tom Jefferson veröffentlicht am 30.03.2020 heißt es:
“There was no reduction of influenza-like illness (ILI) cases (Risk Ratio 0.93, 95% CI0.83 to 1.05) or laboratory-confirmed influenza (Risk Ratio 0.84, 95% CI 0.61-1.17) for masks compared to no masks in the general population, nor in health care workers (Risk Ratio 0.37, 95% CI 0.05 to 2.50). There was no difference between surgical masks and N95 respirators: for ILI Risk Ratio 0.83 (95% CI 0.63 to 1.08), for laboratory-confirmedin-fluenza Risk Ratio 1.02 (95% CI 0.73 to 1.43).”

[Es gab keine Verminderung grippaler Infekte […] oder laborbestätigter Influenza-Fälle im Vergleich Masken/keine Masken – weder in der Allgemeinbevölkerung, noch bei Beschäftigten im Gesundheitswesen. Es gab keinen Unterschied zwischen chirurgischen OP-Masken und N95 respirators [grob vergleichbar den deutschen FFP2- oder FFP3-Masken] – weder für grippale Infekte, noch für laborbestätigte Influenza].

Es konnte also kein Nutzen nachgewiesen werden.
Quelle: www.medrxiv.org

Die Metaanalyse der amerikanischen CDC bezüglich der Effektivität des Tragens von Masken in der Öffentlichkeit als Schutz vor Influenza zeigt:
“We did not find evidence that surgical-type face masks are effective in reducing laboratory-confirmed influenza transmission, either when worn by infected persons (source control) or by persons in the general community to reduce their susceptibility.”

[Wir fanden keinen Beweis, dass chirurgische Gesichtsmasken zum Verringern der Übertragung einer laborbestätigten Influenza wirksam seien, weder wenn sie von Infizierten, noch wenn sie von der allgemeinen Bevölkerung getragen wurden, um deren Empfänglichkeit zu vermindern.]
Quelle: wwwnc.cdc.gov

In einer Doktorarbeit der TU München von 2005 wurden die Auswirkungen beim Tragen von einfachen Schutzmasken untersucht. Das Fazit ist erschreckend.
Sofort nach Anlegen einer normalen dünnen OP-Maske atmet man viel mehr ausgeatmetes CO2 ein. Es kommt zu Müdigkeit, schnellerer Atmung, Herzunregelmäßigkeiten, Konzentrationsschwäche, schlechterer Feinmotorik.
Quelle: mediatum.ub.tum.de

Weitere Pressemitteilungen:

 

Obwohl also bekannt ist, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes negative Wirkung hat, werden wir in Österreich seit dem 14. April 2020 gezwungen, diese in öffentlichen Gebäuden und Geschäften zu tragen.

 

 

Aktuell – Politiker zeigen sich ohne Mundschutz und Mindestabstand

Während der Bevölkerung Mindestabstand und Mundschutz auferlegt wird, zeigen sich immer mehr Politiker in der Öffentlichkeit ohne ihre eigenen Maßnahmen einzuhalten.

Quelle: vorarlberg.orf.at

Quelle: krone.at

Quelle: www.pnp.de

Quelle: www.msn.com

Dieser Umstand ist völlig inakzeptabel und muss SOFORT beendet werden. 

Wir weisen darauf hin, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus bestimmten gesundheitlichen Gründen abgelehnt werden kann. Dieser Umstand ist vor Ort glaubhaft zu machen, muss aber NICHT durch ein Attest belegt werden.

Wir empfehlen folgende Aussage des Bundesministeriums bei sich zu tragen und im Falle von Diskussionen vorzulegen:

    Das Ministerium hat in seinen FAQ den Hinweis, dass kein Attest erforderlich ist, mittlerweile entfernt. Die Verordnung, die die gesetztliche Grundlage regelt, bleibt unverändert bestehen. Dort ist nicht explizit erwähnt, dass ein Attest erforderlich ist.

    FAQ Ausnahme Maskenpflicht

    Ausnahmeregelung der “Maskentragepflicht”

    §11 (3) Das Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und für Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der Vorrichtung nicht zugemutet werden kann.

    §11 (6) Im Fall der Kontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind die Gründe der Inanspruchnahme der Ausnahme glaubhaft zu machen.

    Quelle: www.ris.bka.gv.at

     

    Die Anwältin Ivett Kaminski erklärt die rechtliche Situation rund um die Maskenpflicht für NRW / Deutschland.

    Wir stellen diese Information hier zur Verfügung, da unseren Informationen zufolge die Situation in Österreich sehr ähnlich ist.

    Bitte beachten, dass es sich hier um keine Rechtsberatung handelt. Bitte informieren Sie sich bei einem Rechtsanwalt.

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    Rudolf Anschober
    Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
    E-Mail: rudolf.anschober@​sozialministerium.at

    Sozialministerium / Service für Bürgerinnen und Bürger
    Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr
    Telefon: +43 1 71100 – 862286
    E-Mail: buergerservice@sozialministerium.at

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    Der größte Feind der Freiheit ist ein glücklicher Sklave.

    (Else Buschhheuer)

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