Sensations-urteil

Österreichisches Gericht kippt Urteil

Am 24. März gab es seitens des Verwaltungsgerichts in Wien unter der Geschäftszahl VGW-103/048/3227/2021-2 ein Sensationsurteil.  Vorausgegangen war, dass die Stadt Wien eine von der FPÖ angemeldete Versammlung untersagt hatte. Die Polizeidirektion in Wien begründete dies mit dem vermutlich rechtswidrigen Verhalten der Teilnehmer. Das Verwaltungsgericht in Wien entschied am 24. März, dass die Untersagung der Veranstaltung zu Unrecht erfolgte. Zudem hält das Gericht an mehreren Stellen fest, dass ein PCR-Test nicht dazu geeignet ist, die Infektiosität zu bestimmen. Eine Sensation! Denn die gesamte Corona-Politik in Österreich beruht auf diesem PCR-Test.

Begründung des Verwaltungsgerichts

Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet in der schriftlichen Untersagung der Veranstaltung die Wörter,,FaIIzahIen”, ,,Testergebnisse”, ,,Fallgeschehen” sowie ,,Anzahl an Infektionen”. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. Für die WHO ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger ,,Fallzahlen”.

Laut Ärztegesetz 1998 muss die Diagnose, ob eine Person krank oder gesund ist durch einen Arzt getroffen werden. Auch wenn es nach den Richtlinien der WHO geht, ist ein PCR-Test ohne Diagnostik eines Arztes nicht aussagekräftig. Damit folgt die WHO dem Erfinder der PCR-Tests, Dr. Cary Mullis. Er sagt, dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt. Zu den Antigentests ist überdies zu bemerken, dass diese bei fehlender Symptomatik hochfehlerhaft sind. Vollständiger Bericht hier.  Die gesamte Corona-Politik ist auf einem Test aufgebaut, der keine Krankheit nachweisen kann.

Besonders hervorzuheben war, dass stark steigende Fallzahlen nicht zuletzt auf stark steigende Tests zurückzuführen sind. Außerdem hält das Verwaltungsgericht fest, dass zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen. 

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