Fragen & Antworten
Schulverordnung und Arzneimittelverordnung
RA Beneder im Talk mit Doc Belsky zur Schulverordnung und Maskenklage
Das große Thema heute ist die neue Schulverordnung, die möchte ich gerne darlegen. Dann möchte ich gerne erklären, was ich vorhabe mit den neuen Verordnungen, das wird vielleicht den einen oder anderen freuen, und zum Schluss habe ich dann auch eine Bombe, eine Sachverständigenbombe betreffend den Masken. Daher bitte dranbleiben bis zum Schluss, da kommt das Beste.
Ich fange mal an mit der Schulverordnung: Wieder ein unglaubliches Beispiel, wie hier der Verordnungsgeber arbeitet. Es ist nämlich am 3. 9. eine 13 Seiten lange Verordnung veröffentlicht worden, das war der letzte Donnerstag, und wie wir alle wissen, haben wir ja am 7., also sprich am Montag, Schulbeginn gehabt. Das heißt, alle Lehrer und alle Direktoren und alle Schüler dürfen sich 13 Seiten durchlesen von Donnerstag über das Wochenende bis zum Montag und am Montag gleich damit leben. Das zum Thema Vorlaufzeiten, Beschäftigen der Leute, was es wieder Neues gibt.
Die Ausgangslage habe ich schon beim letzten Mal geschildert. Die Ausgangslage ist die, dass wir derzeit 36 Leute in Intensivbehandlung haben, die mit Corona auch infiziert sind, von 700 freien Betten in der Intensivabteilung. Wir haben 160 Leute in Spitalsbehandlung von 8.000 Betten, das heißt wir sind ganz, ganz weit entfernt von irgendeiner Überlastung des Gesundheitssystems und ich habe schon beim letzten Mal gesagt, die Indikatoren, wie viele Leute im Spital sind, das ist das Wesentliche, ob wir jetzt eine Infektionswelle haben oder nicht. Wir haben kaum mehr Todesfälle. Wir haben auch kaum mehr Fälle in den Laboren, wo ein SARS-CoV2-Virus identifiziert wird, das nennt man die Sentinel-Proben, da senden Ärzte und Spitäler Proben an gewisse Labors. Laut einem heutigen Video von Bodo Schiffmann, gibt es in Deutschland seit Kalenderwoche 16 beim RKI keine nachgewiesenen SARS-CoV2-Fälle mehr, das ist die Ausgangslage.
Das heißt, wir haben keine Bedrohungslage, die Coronainfektionswelle ist vorbei und der Verordnungsgesetzgeber hat nichts Besseres zu tun, als eine 13 Seiten lange Verordnung zu veröffentlichen, mit der er dann die Lehrer, Direktoren, Schüler und Eltern „erfreut“. Ich möchte jetzt diese Verordnung für die Zuschauer durchgehen und ihnen darlegen, was da an unglaublichen Sachen drinnen stehen.
Als Hintergrund darf ich festhalten, dass ich noch nie in meiner Karriere so viele Anfragen bekommen habe, E-mails, Anrufe von hilfesuchenden Eltern, die fragen, wie ist die Rechtslage usw. Das Informationsbedürfnis ist enorm. [ …. ]
Spannend sind die Begriffsbestimmungen: “Kranker”, “Krankheitsverdächtiger”, “Ansteckungsverdächtiger”. Wir werden uns fragen, was das ist, also meiner Meinung nach ist es jemand, der Husten hat, meiner Meinung nach ist das vielleicht jemand, der erhöhte Temperatur hat, oder vielleicht den Geruchs- und Geschmackssinn verloren hat. Der Gesetzgeber definiert in § 10 Abs 5, wo er sagt, ein Verdachtsfall ist jedenfalls jemand mit Körpertemperatur von 37,5 Grad Celsius oder mehr oder plötzlichem Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns. Das heißt er macht selbst keine Definition, er sagt uns nur, das ist es jedenfalls. Mit 37,5 Grad Celsius erfasse ich jede Erkältungserkrankung, die wir haben, das betrifft sämtliche Viren, die wir haben. Das ist extrem weit gefasst und das ist dann schon ein Verdachtsfall. An den Verdachtsfall knüpfen sich dann gravierende Folgen.
Wenn so ein Verdachtsfall vorliegt, dann ist, wenn der Schüler minderjährig ist, der Erziehungsberechtigte zu verständigen und auch die Gesundheitsbehörden sind zu verständigen. Dann steht noch drinnen, ab Ampelphase gelb oder grün haben die Kinder Mundschutz zu tragen, bis sie in der Klasse sind, das heißt vom Betreten des Schulgebäudes bis sie in der Klasse sind. Sie müssen auch Abstände einhalten, wenn es irgendwie geht außerhalb der Klasse von mindestens einem Meter. Die Schülergruppen sind auseinander zu halten, das heißt eine Tendenz die Schüler zu separieren, auseinander zu halten, damit die Kommunikation zu erschweren, vielleicht zu erschweren, dass man sich zusammenredet und irgendwelche gemeinsamen Pläne oder Strategien entwickelt. Also es ist ein ziemlich ungutes Gefühl, das man bekommt, wenn man das so durchliest.
Meiner Meinung nach ist die Faktenlage schon schlimm genug, dass wir keine Bedrohungslage haben und dass da eine 13 Seiten lange Verordnung gemacht wird, die 500.000 Schüler betrifft. […] Ich beschränke mich darauf, dass ich die geltenden Verordnungen analysiere, die geltenden Gesetze, ich gebe dazu meine Meinung ab, dass ich das für verfassungswidrig halte. Es ist höchst bedenklich, wenn ein Verdachtsfall in einen geschlossenen Raum kommt und die Aufsicht die Gesundheitsbehörde verständigt, vielleicht auch die Eltern verständigt werden, der dort quasi isoliert ist wie in einer Haftsituation, und das aufgrund dieser bescheidenen Bedrohungslage, das halte ich für unverhältnismäßig. Ich beschränke mich auf das Analysieren und die Bekämpfung derartiger Gesetze und Verordnungen, denn ich sehe keinen Grund derartige Notstandsgesetze, Notstandsverordnungen aufrechtzuerhalten oder noch zu verschärfen oder neu zu beschließen bei nichtvorliegender Bedrohungslage.
Wenn wir ein hochgefährliches Virus hätten, das tödlich ist, wo hunderte und tausende Leute im Spital liegen, wo die Leute reihenweise sterben, ist das etwas anderes, da wird auch die Bevölkerung von selbst Abstand halten und auch von selbst aus die Maske aufsetzen, sofern die irgendeinen Sinn machen würde, oder sonstige Abwehrmaßnahmen treffen, würde sich einen Impfstoff oder ein Arzneimittel herbeisehnen, aber das haben wir alles nicht.
Was mir in der Schulverordnung besonders aufgefallen ist, dass da Stellen drinnen sind, wo Ermächtigungen an den Schulleiter und an die Lehrer erteilt werden, noch gravierendere Maßnahmen zu ergreifen, als die, die schon in der Verordnung drinnen stehen.
Ich darf nochmal erinnern: Der Nationalrat ermächtigt den Bundesminister Anschober, solche Verordnungen zu erlassen, weil eben der Nationalrat ein viel schwerfälligerer Körper ist und es dann viel länger dauert, siehe Novelle Epidemiegesetz. Und jetzt ermächtigt der Bundesminister die Schulleiter und die Lehrer noch gravierendere, noch strengere Maßnahmen zu ergreifen betreffend den Masken: Das heißt bei Ampelphase grün brauche ich noch keine Maske, aber wenn es dem Schulleiter einfällt noch gravierendere, noch strengere Maßnahmen zu ergreifen, dann ist da in dieser Verordnung wieder eine Verordnungsermächtigung und das halte ich für höchst bedenklich. Schon die Ermächtigung an den Herrn Bundesminister, aber noch mehr die Ermächtigung an Direktoren und Lehrer irgendwelche grundrechtseinschränkende Maßnahmen zu ergreifen ist bedenklich.
Der Nationalrat ermächtigt den Bundesminister Anschober, solche Verordnungen zu erlassen, weil eben der Nationalrat ein viel schwerfälligerer Körper ist und es dann viel länger dauert, siehe Novelle Epidemiegesetz. Und jetzt ermächtigt der Bundesminister die Schulleiter und die Lehrer noch gravierendere, noch strengere Maßnahmen zu ergreifen betreffend die Masken: Das heißt bei Ampelphase grün brauche ich noch keine Maske, aber wenn es dem Schulleiter einfällt noch gravierendere, noch strengere Maßnahmen zu ergreifen, dann ist da in dieser Verordnung wieder eine Verordnungsermächtigung und das halte ich für höchst bedenklich. Schon die Ermächtigung an den Herrn Bundesminister, aber noch mehr die Ermächtigung an Direktoren und Lehrer irgendwelche grundrechtseinschränkende Maßnahmen zu ergreifen ist bedenklich.
Aktuelle Fragen
Kann ich dagegen vorgehen? Angenommen ich bin Schüler und der Direktor zwingt mich jetzt bei Ampelphase grün eine Maske zu tragen, kann ich dann juristisch was machen?
Beneder: Natürlich kann man was machen. Da kommen wir dann noch zu einem späteren Zeitpunkt darauf. Man kann den Anwalt kontaktieren, man kann ein entsprechendes Schreiben an den Direktor schicken, was man davon hält, man kann sich auch juristisch wehren, man kann sich auch auf Verfassungsrecht stützen. Was ist mir noch aufgefallen: Ab gelb und orange ist außerhalb der Klasse die Maske zu tragen. Ganz besonders originell: Singen im Unterricht nur mit Mund-Nasenschutz ab gelb und orange. Ab Ampelphase rot gibt es dann nur mehr Maske in der Schule, also sowohl in der Klasse als auch draußen und es sollte ortsungebundener Unterricht stattfinden, also Fernunterricht.
In der Anlage A steht weiters, dass mindestens ein Meter Abstand einzuhalten ist im Schulhof – das stelle ich mir lustig vor, die Schulpause mit einem Meter Abstand zu machen. Dann gibt es auch eine Ausnahmebestimmung betreffend der Maske, die strenger ist als in der COVID-19-Lockerungsverordnung, die darf ich vorlesen: “Vom verpflichtenden Tragen des Mund-Nasenschutzes sind jene Schüler, welchen aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung das Tragen nachgewiesenermaßen nicht zugemutet werden kann, ausgenommen.” Das heißt, wenn es gesundheitliche Gründe gibt, ist es sowohl in sonstigen Räumen nach der COVID-19-Lockerungsverordnung als auch nach dieser Schulverordnung zulässig, dass die Kinder keine Maske tragen.
Jetzt habe ich immer wieder gehört in Anfragen, dass das von den Schulen nicht akzeptiert wird und dass es da Schwierigkeiten gibt. Ich komm da noch darauf zurück, was man dagegen machen kann.
Und dann ganz arg die Anlage B: Was ist zu tun, wenn ein Verdachtsfall auftritt?
Also zuerst einmal sollten die Eltern die Kinder gar nicht in die Schule schicken, wenn ein Verdachtsfall vorliegt, da sollten sie gleich selbst die Behörden verständigen zum Test. Aber wenn der Verdachtsfall in der Schule eintritt, dann hat das Kind in einen geschlossenen Raum zu kommen unter Aufsicht und ist die Entscheidung der Gesundheitsbehörde abzuwarten spätestens bis zum Ende des Unterrichtstages. Das heißt, es kann sein, dass dann das Kind stundenlang in dem Kammerl sitzt, unter Aufsicht, und sich seine Gedanken macht: “Hilfe, was passiert jetzt da mit mir?”, bis dass dann die Schulbehörde die Entscheidung trifft. Es ist Anzeige bei der Gesundheitsbehörde zu machen, es ist die zuständige Schulbehörde zu informieren und im Fall der Minderjährigkeit auch der Erziehungsberechtigte zu informieren. Dann hat die Schulleitung alles zu dokumentieren, alle Kontaktpersonen der Landesbehörde bekanntzugeben.
Was kann man tun, um sich dagegen zu wehren?
Das um und auf ist dieser Verdachtsfall. Ob ein Verdachtsfall vorliegt oder nicht, darüber kann man diskutieren, da kann man vielleicht Rücksprache halten mit dem Anwalt. Wenn dann der Verdachtsfall definitiv laut Gesetz gegeben ist, kann man allenfalls eingreifen als Erziehungsberechtigter, welcher Test durchgeführt wird, ob ein Nasentest oder ein Rachentest oder ein Gurgeltest.
Was ist, wenn ich sage, ich will überhaupt keinen Test?
Beneder: Dann wird man einen rechtlichen Konflikt haben. Wenn die Behörde sagt, du musst dich testen lassen und ich sage, ich lass mich nicht testen, dann wirds halt allenfalls ein Verwaltungsverfahren geben, wird es allenfalls einen Bescheid geben. Diesen Bescheid kann man dann dem Anwalt zeigen, Rücksprache halten. Das sind die Anfragen, die zu mir oft reinkommen: Was soll ich tun, ich muss in die Quarantäne oder ich muss mich testen lassen oder ich muss eine Maske tragen, obwohl ich eine gesundheitliche Befreiung habe, obwohl ich ein ärztliches Attest habe. Man muss sich nicht alles gefallen lassen, man kann die Sachen hinterfragen. Man kann sich den Test aussuchen, man kann einen angenehmeren Test aussuchen, man kann vielleicht einen Test wählen, der in der Ausarbeitung drei bis sechs Stunden dauert und nicht 48 Stunden, da hat man eine relativ große Bandbreite.
Schulverordnung & Arzneimittelverordnung wird angefochten!
Die erste gute Nachricht ist: Diese 13 Seiten lange Schulverordnung wird von mir beim Verfassungsgerichtshof angefochten und sogar zwar zur Gänze, weil ich meine, diese Verordnung ist unverhältnismäßig, ist unnötig und medizinisch nicht begründbar etc. Ich werde natürlich die Bestimmungen, die am angreifbarsten sind, auch noch speziell heraussuchen. Aber die gute Nachricht für die Lehrer, Schüler und Eltern, die sich mit dieser Verordnung, mit diesen Gegebenheiten nicht anfreunden können ist, ich werde diese Verordnung vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten.
Betroffene können sich melden
Wenn es jemanden gibt, der betroffen ist, diese Betroffenen wenden sich jetzt schon an mich, und wenn jemand da einschreiten möchte, dann bitte mir ein E-Mail zu schicken, mir die Betroffenheit schildern: Was ist passiert, warum ist er so betroffen, warum ist er nicht einverstanden mit dieser Verordnung. Ich brauche Namen, Adresse und einen Sachverhalt, mit dem ich die Betroffenheit nachweisen kann beim Verfassungsgerichtshof. Wenn die Betreffenden dann auch kein Problem damit haben, dass sie da quasi in der ersten Reihe stehen und dieser Antrag eingebracht wird, wenn sie kein Problem damit haben eine Anwaltsvollmacht zu unterfertigen, bringe ich diesen Antrag ein. Kosten für die Betroffenen entstehen nicht, also die Kostenfrage ist auch hier gesichert. Hier hat es nur einige wenige Tage gedauert, bis ich den Entschluss gefasst habe, diese Verordnung ich zu bekämpfen. Ich habe immer gesagt, wenn es um die Interessen unserer Kleinsten geht, wenn es darum geht, dass da Kinder im Schulgebäude mit der Maske sitzen, im Pausenhof Abstand halten müssen, vielleicht sogar in der Schulklasse mit der Maske sitzen müssen, da hört sich bei mir der Spaß auf.
Wenn jemandem ein Schaden entsteht dadurch, wenn jemand kollabiert, wenn jemand einen körperlichen Schaden hat, sei es, weil er vom Spital abgewiesen wird, weil er keinen Test machen will, sei es, weil er vom Arzt abgewiesen wird, weil er keine Maske trägt, sei es, weil es Schwierigkeiten gibt in der Schule oder mit der Schulleitung, wenn körperliche Schäden eintreten oder falls die Verordnung angefochten werden soll, bitte sich an mich wenden. Ich steh nicht hintan entsprechende Schadenersatzansprüche, allenfalls sogar strafrechtliche Tatbestände zu überprüfen und entsprechend an die Behörden oder an die Gerichte zuzuführen.
Die zweite gute Nachricht:
Ich habe beim letzten Video erörtert diese Arzneimittelverordnung, wo es im Wesentlichen darum geht, dass klinische Prüfungen für Personen durchgeführt werden können, die in Quarantäne sind, in einer misslichen Lage, in der die Meinungs- und die Entscheidungsfreiheit eingeschränkt sind – auch diese Verordnung finde ich ganz arg. Auch diese Verordnung werde ich beim Verfassungsgerichtshof anfechten.
Wenn es hier Betroffene geben sollte in einer Quarantänesituation, beim Präsenzdienst, die angehalten sind oder was auch immer, und wenn da eine Betroffenheit sich ergeben sollte, bitte sich an mich wenden mit Namen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse bekanntgeben. Wenn die kein Problem damit haben, bei einem Antrag an den Verfassungsgerichtshof am Deckblatt zu stehen und eine Anwaltsvollmacht zu unterschreiben. Wieder: keine Kosten für die Betroffenen.
Ich möchte diese zwei Verordnungen jedenfalls anfechten.
Kontakt für Betroffene – Rechtsanwalt Beneder
office@beneder.net
Zu hohe CO2 Konzentration unter der Maske!!!
Lt. Arbeitsinspektorat problematisch
Und zum Schluss, das habe ich schon angekündigt, ich habe noch eine Bombe, also eine wirkliche super Sache. Was sich nämlich noch niemand überlegt hat. Noch niemand hat ist auf die Idee gekommen, die Konzentration von CO2-Konzentration unter einer Maske zu messen. Das hat jetzt ein Sachverständiger gemacht mit einem professionellem Gerät, das bis zu 50.000 ppm hinaufgeht.
Dazu muss man zwei Sachen wissen: In dem Raum, in dem ich jetzt sitze, da haben wir ungefähr 0,1 Prozent CO2-Gehalt. Das ist ein normaler Gehalt, ein vernünftiger Gehalt in einem Arbeitsraum. Empfohlen sind 0,1 bis 0,2 Prozent.
Wenn ein Wert von 5.000 ppm überschritten wird, ist es arbeitsrechtlich problematisch und da kann man Probleme bekommen mit dem Arbeitsinspektorat.
Also ab 5.000 ppm, das sind 0,5 Prozent, ist es einem Arbeitnehmer nicht mehr zuzumuten. Jetzt wissen wir ja, dass alle möglichen Leute in Supermärkten, bei der Post, bei der Bank oder auch in der Gastronomie, wenn der Unternehmer meint, die Leute müssen Masken tragen, die tragen ja stundenlang diese Masken. Jetzt hat dieser Sachverständige einen Test gemacht und kommt zu folgendem unglaublichen Ergebnis:
Nämlich, dass nach einer Minute dieser Grenzwert von 5.000 ppm oder von 0 5% um das Sechs- bis Zehnfache überschritten ist, das sind 30.000 bis 50.000 ppm. Das heißt, wenn da jemand vom Arbeitsinspektorat kommt und er sieht, dass der Mitarbeiter unter diesen Bedingungen arbeitet, müsste er eigentlich einschreiten.
Und das passt auch zusammen mit den Symptomen, die bei einer Kohlendioxidvergiftung vorliegen, nämlich Schläfrigkeit, leichte Narkose, Schwindel, Kopfschmerzen und dann zum Schluss Ohnmacht. Diese Effekte, die vielleicht der eine oder andere bemerkt hat – ich fühle mich nicht so gut, ich bin nicht so leistungsfähig, ich kann mich nicht mehr richtig konzentrieren – das kann mit einer Kohlendioxidvergiftung zusammenhängen.
Meine Theorie ist, die Maske ist kontraproduktiv, die Maske ist ungesund. Jetzt haben wir einen wissenschaftlichen Beweis von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen mit einem tollen Messgerät, dass die CO2-Werte unter dieser Maske die Grenzwerte, die im Arbeitsleben zulässig sind, um ein Zigfaches übersteigen.
Das sind, glaube ich, wirklich tolle Neuigkeiten oder besser eine interessante Erkenntnis. Die sollte man unbedingt dem Verfassungsgerichtshof oder auch Arbeitgebern anschauen lassen, die da ohne Not ihre Mitarbeiter mit der Maske sitzen lassen nach dem Motto “Ich übererfülle die Verordnungen und wir sind besonders regierungstreu und wir lassen die Leute mit der Maske arbeiten bei 25, 30 Grad C im Betrieb”.
Was ist denn eigentlich der Stand bei der Maskenklage?
Beneder: Die erste große Klage gegen die COVID-19-Lockerungsverordnung wird in dieser Woche eingebracht. Ich habe noch zwei Stellungnahmen abgewartet von zwei Verfassungsrechtlern und habe noch auf diese Unterlagen gewartet, auf diese Messergebnisse, weil das ganz wichtig ist, das auch noch dem Verfassungsgerichtshof vorzulegen. Wir haben dann vor in der nächsten Woche eine Pressekonferenz zu machen, die den Stand der Verfassungsgerichtshof-eingabe betrifft und wo wir diese neue wissenschaftliche Erkenntnis darlegen.
Faceshields auch Überschreitung des CO2 Gehaltes
Hr. Ing. Dr. Traindl: Arbeitsinspektorat und Ministerien wollen heißes Eisen MNS nicht angreifen, obwohl 10-fache Überschreitung der max. Kurzzeitexposition am Arbeitsplatz vorliegt bzw. bei Faceshields eine doppelte Überschreitung.

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