Gesundheit

Rückmeldungen zu 5G
Oberösterreich

Nachfolgend werden alle Oberösterreichischen Gemeinden und Städte gelistet, die die offene Anfrage zu 5G erhalten haben.

Altmünster

Aus der der Corona-Krise haben wir gelernt: Home-Office, Fernlernen und Online-Medien sind sehr nützliche Einrichtungen. Dazu brauchen wir besonders im ländlichen Raum Breitband-Internet, vorzugsweise mit Glasfasertechnologie.

Keine Frage, Mobilfunknetze sind für Mobilgeräte unerlässlich. Aber sie haben auch ihren Nachteil, bzw. rufen Zweifel hervor. 5G-Netze bieten zwar auch „Glasfaser-Geschwindigkeit“, aber um diese zu erreichen, kommen Sende-Frequenzen zum Einsatz, die technisch gesehen, zu den Mikrowellen zählen. Zwar mit sehr niedriger Sendeleistung (Energie), was wir jedoch zu Hause mit Mikrowellen tun, wissen wir. Neue Sendeanlagen und neue Sendemasten kommen darüber hinaus noch hinzu. Wissenschaftliche Studien berichten über Schäden an Pflanzen und Tieren im unmittelbaren Sendebereich von 5G-Masten. Doch der wissenschaftliche Nachweis für Schäden am Menschen bedarf der Langzeitstudien.

Aber dieses Risiko wollen wir nicht eingehen. Wir möchten nicht, dass nachfolgende Generationen für einen – im Lichte aktueller Probleme in unserer Welt – fragwürdigen Fortschritt die Zeche zahlen! Wir gehen davon aus, dass das bestehende 4G-Netz (LTE) in Verbindung mit einem gut ausgebauten Glasfasernetz ausreichend ist.

Ihr Vizebürgermeister Josef Leitner & Gemeindevorstand Hans Mittendorfer

https://www.altmuenster.at/verwaltung/files/newsfiles/1594103034_gi-gemeinde_v3.pdf

Attnang Puchheim

Sehr geehrter ….,

hinsichtlich der 5G-Thematik übernimmt der Österreichischen Gemeindebund für uns – wie für alle österreichischen Gemeinden – die Interessenvertretung und informiert über die Rechtslage. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an den Gemeindebund, Kontakt über  https://gemeindebund.at/.

Freundliche Grüße
Mag. Alexandra Thomasberger
Amtsleiterin
Stadtamt Attnang-Puchheim

Bad Goisern am Hallstättersee

Sehr geehrte ………….,

Zum 5 G Thema beobachten wir die Anfragen die uns als Baubehörde betreffen ganz genau. Bis dato ist keine Anfrage bezüglich einer baulichen Widmung in diesem Zusammenhang bei der Gemeinde eingelangt.
Privatrechtliche Verträge die mit 5G Anbietern geschlossen werden, entziehen sich unserem Einfluss.

Grundsätzlich dazu:
Goisern hat in der letzten Zeit viel für den Ausbau der Glasfasertechnik getan- dies scheint mir die entscheidende Alternative zum 5 G Ausbau, da das Datenvolumen und die Nachfrage danach ja stetig im Steigen begriffen und kein Ende absehbar ist.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister
Leopold Schilcher MAS

Marktgemeinde Bad Goisern a. H.
Untere Marktstraße 1
4822 Bad Goisern a. H.
Tel.: 06135 83 01 22
Mobil: 0664 452 11 82

bgm@bad-goisern.ooe.gv.at
www.goisern.eu

Bad Hall

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Bad Ischl

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Bad Schallerbach

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Braunau am Inn

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Ebensee

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Garsten

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Gmunden
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Gschwandt bei Gmunden

Liebe …..,
Diese Thema wird auch bei uns schon sehr intensiv diskutiert. Da ich von dieser Materie zu wenig Informationen hatte, habe ich mir Vorträge für den 5G-Mobilfunk und gegen das 5G-Mobilfunk angehört. Ich selber kann nicht beurteilen welche Argumente und Fakten die richtigen sind. Für mich steht nur fest, dass die Auswirkungen des 5G-Mobilfunkes zu wenig erforscht sind. Ich möchte dem Gemeinderat nicht vorgreifen, aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass wir wie in manch anderen Gemeinden folgenden Beschluss fassen:
„Solange die Auswirkungen und mögliche gesundheitliche Schäden durch das 5G-Mobilfunkes nicht entsprechend erforscht sind, die Gemeinde Gschwandt keine Sendeanlagen in ihrem Gemeindegebiet genehmigt“
Über weitere Aktivitäten der Gemeinde in diesem Bereich, werde ich dich am laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister Fritz Steindl

Haag am Hausruck

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Hallstatt

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Hörsching

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Inzersdorf im Kremstal

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Kirchdorf an der Krems

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Kirchham

Sehr geehrte ………….,

entschuldige dass du noch keine Antwort bekommen hast, aber derzeit ist der “5G”- Ausbau bei uns in Kirchham kein Thema.

Wir haben alle Hände voll zu tun, dass wir das Glasfasernetz in unsere Haushalte bekommen, denn das ist für die Entwicklung unserer Gemeinde wie für den Lebensstandard unserer Bevölkerung von größter Bedeutung, wie die jetzige Corona-Pandemie gezeigt hat.
Daran arbeiten die Verantwortlichen der Gemeinde Kirchham und auch private Initiativen wie die Ortsbauernschaft gerade sehr intensiv.

Zu “5G” kann ich dir fachlich keine Auskünfte geben, die es zu viele unterschiedliche Meinungen und Experten gibt, die ich – bitte um Verständnis – nicht verifizieren kann. Ebenso wenig über die Entstehung der gesetzlichen lage.

Grundsätzlich gibt es auf der Webseite des zuständigen Ministeriums (BMLRT) eine gute Erklärung zum aktuellen Stand von Fragestellungen bzgl. 5G.
Hier der link dazu: https://www.bmk.gv.at/themen/telekommunikation/breitband/publikationen/5g/5gfaktencheck.html

 

Einen Auszug daraus darf ich dir hier gleich übermitteln:
In Österreich kümmert sich unter anderem der wissenschaftliche Beirat “Funk” (WBF) um mögliche Gesundheitsrisiken und die Auswertung aller jährlich und weltweit erscheinenden aktuellen Studien dazu (über 150 pro Jahr).
Für eine Beeinträchtigung der Gesundheit durch elektromagnetische Felder von elektrisch betriebenen Geräten oder Frequenzen (=Elektrosensibilität) gibt es bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte bisher keinen wissenschaftlichen Nachweis.
Aufbauend auf diesen wisssenschaftlichen Erkenntnissen hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Grenzwerte entwickelt, die letztlich als Stand der Wissenschaft auch von der Europäischen Union übernommen wurden. Auch das BMLRT richtet sich nach diesen Grenzwerten. Letztlich stellt auch der österreichische Oberste Sanitätsrat als zweites bedeutendes Expertengremium zu diesem Thema klar, dass bei Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte keine Gesundheitsgefahr anzunehmen ist.
Hier auch gleich noch der link zum WBF: https://www.wbf.or.at/home/

Außerdem hat das österreichische Parlament eine Studie zur Technologiefolgenabschätzung von 5G beauftragt – Ergebnisse dazu finden sie hier: https://www.parlament.gv.at/SERV/STUD/FTA/Einzelstudien/index.shtml

Hinsichtlich der zulässigen Immission ist es in Österreich so, dass die vorgegebenen Grenzwerte unabhängig von der Anzahl der Sendeanlagen zu gelten haben. Selbst wenn durch die größere Anzahl von Sendeanlagen mehr einzelne Immissionen verursacht werden sollten, sind die Einzelwerte zusammen zu rechnen. Die Messungen der verantwortlichen Fernmeldebehörden zeigen, dass die Immissionsbelastung bereits jetzt so gering ist, dass eine Überschreitung der Grenzwerte auch bei noch weiterem Ausbau von 5G ausgeschlossen erscheint. Dort, wo es zu Überschreitungen kommen sollte, ist es die Aufgabe der Fernmeldebehörden, unverzüglich einzuschreiten und den gesetzmäßigen Zustand wieder herzustellen.

 

Ich hoffe, dass diese Auskunft für dich und deine Familie ausreichend ist und
verbleibe mit besten Grüßen!

Hans Kronberger
Bürgermeister

Linz

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Marchtrenk

Sehr geehrte ………….,

bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 09.08.2020 ist zur bau- und raumordnungsrechtlichen Zuständigkeit in Abstimmung mit dem OÖ. Gemeindebund festzuhalten, dass der Gemeinde als Bau- und Raumordnungsbehörde hinsichtlich Telekommunikationsanlagen iZm Mobilfunkinfrastruktur nur sehr eingeschränkte Kompetenzen zukommen. Vor allem ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der österreichischen Verfassungsrechtslage Emissionen bzw. befürchtete Gesundheitsgefährdungen, die von „Handymasten“ ausgehen, mangels Zuständigkeit von der Gemeinde von vornherein nicht geprüft werden können. Unter dem Titel „Baurecht“ kommt eine Landeskompetenz vielmehr nur hinsichtlich anderer, bau- oder raumordnungsrechtliche Belange berührender Gesichtspunkte in Betracht (vgl. dazu den Ausschussbericht zu § 30a Oö. ROG 1994, abgedruckt bei Neuhofer, Oö. Baurecht 2000, 7. Auflage, Seiten 777 ff). Die Gemeinde als Behörde kann das Thema “Strahlenschutz” daher weder im Rahmen des Baurechts noch im Rahmen des Raumordnungsrechts prüfen bzw. regeln.“

Das zuständige Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kommt hinsichtlich der Auswirkungen von 5G zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:
„Internationale Studien auf dem Gebiet des Mobilfunks mit Hilfe des bereits 2004 gegründeten Wissenschaftlichen Beirats „Funk“ beobachten permanent und genauestens und auch die Erkenntnisse werden jährlich aktualisiert. Anhand der neuesten Studien kann somit eine Risikobewertung vorgenommen werden. Durch regelmäßige Messungen wird außerdem sichergestellt, dass keine Gefährdung für die Gesundheit von Menschen besteht. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den elektromagnetischen Feldern von 5G in den bestehenden Grenzwerteregelungen und einem erhöhten Gesundheitsrisiko kann nach heutiger wissenschaftlicher Faktenlage ausgeschlossen werden.“

Der Stadtrat der Stadtgemeinde Marchtrenk hat sich in seiner Sitzung am 08.09.2020 mit dieser Angelegenheit befasst und ist zur Auffassung gelangt, dass es unter den vorliegenden Aspekten unseriös wäre, Ihre Fragen 
1) Werden Sie zum Schutz der Bürger die Einführung der 5G-Technologie in unserer Gemeinde / Stadt verbieten (bzw. den Ausbau und Betrieb stoppen, wenn bereits damit begonnen wurde) und zumindest solange aussetzen, bis die Unbedenklichkeit von neutraler Seite geklärt und bescheinigt wurde? Falls ja, bis wann wird es dazu einen Beschluss des Gemeinderates / Stadtrates geben?
2) Sind Sie bereit, sich mit anderen Gemeinden, die den gleichen Weg gehen, unter dem Titel „5G freie Gemeinden in Österreich“ zu vernetzen und auszutauschen?
zu bejahen.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister Paul Mahr

i.A. Hamader Dominik
Stadtamt Marchtrenk
Amtsverwaltung
4614 Linzer Straße 21 
07243/552-205
d.hamader@marchtrenk.gv.at

Micheldorf in Oberösterreich
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Oberneukirchen

Gedächtnisprotokoll aus der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2020:

Zu Beginn der Sitzung wurde von der Obfrau der SPÖ Fraktion Inge Hinterhölzl ein Dringlichkeitsantrag,  mitgetragen von der GRÜNEN Fraktion, mit folgendem Text gestellt:

Dringlichkeitsantrag nach Paragraph 46, Absatz 3 der O.Ö. Gemeindeordnung:

Wir (die SPÖ-Fraktion und die Fraktion der Grünen) stellen den Antrag, folgenden Punkt noch in die Tagesordnung aufzunehmen:

Resolution an die österreichische Bundesregierung

Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, den 5G-Netzausbau vorübergehend zu stoppen, bis nachweislich durch betreiberunabhängige Wissenschaftler sichergestellt ist, dass 5G keine gesundheitlichen  Schäden an Mensch und Tier verursacht.

Vor allem muss dem vorsorglichen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung eine höhere Priorität eingeräumt werden.

Begründung:
1. Die Unbedenklichkeit für die Gesundheit von 5G wird von der Ärztekammer als nicht bewiesen betrachtet.
2. 5G ist klimaschädlich, da es den Bedarf an Millionen neuer 5G-Handys, sowie neuer Funkanlagen bewirkt und somit massiv Ressourcen verbraucht.
3. 5G ist klimaschädlich, da sich der Bedarf an elektrischer Energie um ein Vielfaches erhöht.
4. 138 Menschen unserer Gemeinde haben gegen 5G- Ausbau unterschrieben.
5. Die psychische Belastung unserer Bevölkerung ist derzeit schon enorm, daher ist eine Beschleunigung des Datenkonsums nur kontraproduktiv.

Der Dringlichkeitsantrag wurde vom Herrn Bürgermeister, der gesamten ÖVP-Fraktion und der FPÖ  abgelehnt.

Über die Forderung der 138 Unterzeichner der Initiative “Glasfaserausbau und 5G-freies Oberneukirchen” sollte nicht abgestimmt werden, daher stellte Gottfried Preuer von den GRÜNEN einen Zusatzantrag, weil die Unterschriften von 138 Gemeindebürger nicht ignoriert werden sollten.

Dieser Antrag wurde vom Herrn Bürgermeister, den 18 ÖVP-Gemeinderäten und der FPÖ mit der Begründung abgelehnt, die Gemeinden hätten keine rechtliche Handhabe, das Ausrollen von 5G zu verhindern. Die Gemeinderäte der SPÖ und der GRÜNEN unterstützten den Antrag.

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Gedächtnisprotokoll aus Telefonat mit Amtsleiter Hr. Limberger Walter:

Nachdem es in unserer Gemeinde bereits eine Bürgerbewegung gegen den Ausbau des 5G Netzes gibt, wurden seitens der Gemeinde bereits Anfragen an die diversen Ministerien gestellt. Die Antwort des Gesundheitsministerium ist mit der Aussage, dass sie dafür nicht zuständig sind, etwas überraschend. Weitere Antworten sind noch ausständig.
Wenn alle Unterlagen vorhanden sind, wird die Thematik im Gemeindeausschuss, der nicht öffentlich ist, abgehandelt und das Ergebnis in der darauffolgenden öffentlichen Gemeinderatssitzung verlautbart.
Des weiteren ist derzeit keine Errichtung eines Handymastens auf öffentlichen Grund seitens der Gemeinde geplant.
Leider ist es rechtlich jedoch so, wenn jemand die Erlaubnis erteilt auf seinem Grund und Boden einen Handymasten zu errichten, dann kann die Gemeinde, wenn alle baurechtlichen Schritte eingehalten werden, den Bau nicht verbieten.

Pettenbach
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Seewalchen am Attersee
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Sierning
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Tragwein
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Vöcklabruck
Sehr geehrte Fr. …….,
vielen Dank für ihre Anfrage.
Das Wohl der Bürgerinnen und Bürger ist natürlich auch für mich ein grundlegendes Anliegen.
Die Thematik um 5G Sendeanlagen fällt aber nur zu einem geringen Teil in meine Zuständigkeit.
Eine rechtliche Einordnung des Generalsekretärs des österreichischen Gemeindebunds dazu:
„Dazu ist festzuhalten, dass Funkanlagen eine Bewilligung vom zuständigen Ministerium zum Betrieb erfordern, die allerdings nicht im Einzelfall, sondern als Allgemeingenehmigung mit den technischen Vorgaben, die die jeweiligen Anlagen erfüllen müssen, per Verordnung erteilt wird.
Dabei steht auch der Gesundheitsschutz im Fokus. Die Erlangung einer Allgemeingenehmigung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) 2003 umfasst auch die Befugnis zur Errichtung der erforderlichen Anlagen im Rahmen des TKG. Es erfolgt ein Bewilligungsverfahren zur Inbetriebnahme der Sendestationen durch das Fernmeldebüro (§§ 74, 81f TKG ), die Betreiber müssen ihre Sendestandorte in der Folge der Behörde melden.
In diesem Verfahren hat die Gemeinde keine Zuständigkeit und damit fehlt auch generell für die Gemeinde die gesetzliche Grundlage, um die Einführung der 5G-Technologie in der Gemeinde zu verbieten. Die Gemeinden und damit die Bürgermeister/innen als Baubehörde vollziehen die Bauordnungen. Diese sehen vor, dass die Anbringung von Sendeanlagen an Gebäuden oder sonstigen Einrichtungen vielfach bloß anmeldepflichtig bzw. genehmigungsfrei ist. Für die Errichtung eines Antennentragemasts ist zwar eine baubehördliche Bewilligung erforderlich. Bei den Bestimmungen nach der Bauordnung aber handelt es sich um unter dem Gesichtspunkt des Ortsbildschutzes und der Ortsbildgestaltung erlassene Regelungen auf dem Gebiet des Baurechts. Dabei geht es um die Standfestigkeit, den Orts- oder Landschaftsschutz.
Im Rahmen des Bauverfahrens sind nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs keine gesundheitlichen Auswirkungen zu überprüfen. Im Grünland ist auch noch die Naturschutzbehörde befasst, die den Natur- und Landschaftsschutz wahrzunehmen hat.
Aber auch die Naturschutzbehörde hat keine gesundheitlichen Auswirkungen zu prüfen. Weder im Bauland noch im Grünland ist in den Bauordnungen ein Betriebsanlagengenehmigungsverfahren für die Errichtung eines Antennentragemasts vorgesehen oder eine besondere Widmung nach dem Flächenwidmungsplan erforderlich.
Würde eine allenfalls erforderliche Baubewilligung wegen gesundheitlicher Bedenken verweigert werden, würde sich der/die Bürgermeister/in des Amtsmissbrauchs schuldig machen. Einige Bürgermeister wurden deswegen auch schon verurteilt.”
Dies entspricht auch unserer rechtlichen Meinung und entstammt nicht einem von ihnen beschriebenen „Informationskrieg”. Die österreichische Bundesverfassung vergibt die Zuständigkeit im Bereich Fernmeldewesen unumstritten an den Bund.
Wir sind auch mit Hrn. Johannes Kuhn persönlich in Kontakt getreten. Ein rechtskräftiges Erkenntnis eines Verwaltungsgerichts (LVwG oder VwGH), das seine Meinung stützt, konnte er uns nicht übermitteln. Verurteilungen von Bürgermeistern wegen Amtsmissbrauchs gibt es allerdings schon.
Auch die Erlassung von ortspolizeilichen Verordnungen in Zusammenhang mit 5G sehen wir kritisch und würde unserer Meinung nach eine solche Verordnung – zu Recht – von der Aufsichtsbehörde aufgehoben werden.
Die Stellungnahmen des WBF als beratendes wissenschaftliches Gremium eines Ministeriums sind für einen Bürgermeister als Organ der öffentlichen Verwaltung maßgeblich. Ihr Argument, dass eine Zuordnung zu einem Ministerium die Unabhängigkeit in Frage stellt, können wir nicht nachvollziehen.
Daher gehen wir wie der WBF auch von folgendem aus:
„Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft kann gesagt werden, dass es bei Einhaltung der in Österreich verbindlich geltenden Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen, keinen Nachweis für eine Gefährdung der Gesundheit durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks unterhalb der von der WHO/ICNIRP empfohlenen Grenzwerte gibt.”
Falls sie – wie in dem Begleitschreiben angekündigt – meine Antwort veröffentlichen, so bitte ich dies vollständig und nicht in Auszügen zu tun.
Herzliche Grüße,
Herbert Brunsteiner
Wels

Antwort ausstehend

Wilhering
Antwort ausstehend

Wer sein Recht nicht wahret,
gibt es auf.


Ernst Raupach (1784 – 1852), Ernst Benjamin Salomo Raupach, deutscher Dramatiker

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