Gesundheit
Rückmeldungen zu 5G
Tirol
Nachfolgend werden alle Tiroler Gemeinden und Städte gelistet, die die offene Anfrage zu 5G erhalten haben.
Abfaltersbach
Absam
Antwort offen
Achenkirch in Tirol
Antwort offen
Ainet
Antwort offen
Aschau im Zillertal
Antwort offen
Aurach bei Kitzbühel
Antwort offen
Brandenberg
Antwort offen
Ellmau
Antwort offen
Fiss
Antwort offen
Going am Wilden Kaiser
Antwort offen
Gries am Brenner
Antwort offen
Götzens
Antwort offen
Hall in Tirol
Ich bedanke mich für Ihre E-Mail und darf dazu antworten, dass derzeit im Zuständigkeitsbereich der Stadtgemeinde Hall in Tirol keine 5G-Sendestation betrieben wird. Auf kommunalpolitischer Ebene gibt es derzeit und bis auf weiteres auch keine Bestrebungen, diese Technologie in Hall zu etablieren.
Mit freundlichen Grüßen!
Dr. Eva Maria Posch
Bürgermeisterin
Hippach
Die Gemeinde Hippach-Schwendau hat in den letzten 5 Jahren den Ausbau des Breitbandes dahingehend betrieben, dass nunmehr zu 90 % alle Schwendauer Gebäude an das Breitbandnetz angeschlossen werden können. Die Hausanschlüsse stehen bereits bei vielen in den Häusern bzw. an der Grundstücksgrenze.
Mit diesem Ausbau haben alle die Möglichkeit über die vorhandenen Betreiben an das Gasfasernetz angeschlossen zu werden und dementsprechend eine Hohe Qualität zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Bgm. Hauser Franz
Imst
Antwort offen
Innervillgraten
Antwort offen
Innsbruck
Sehr geehrter ….
im Auftrag von Herrn Bürgermeister Georg Willi darf ich mich vielmals für Ihr Scheiben bedanken und dieses beantworten.
Grundsätzlich darf ich darauf hinweisen, dass die Entscheidung, ob ein Ausbau der Mobilfunknetze genehmigt wird oder nicht, in die Zuständigkeit des Bundes fällt – sollte sich der Bund dafür entscheiden, haben wir als Stadt kaum Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Somit muss auch der Bund etwaige Institutionen mit der Überwachung bzw. einer Kontrolle beauftragen.
Selbstverständlich werden aber auch wir den Ausbau der Mobilfunknetze weiter im Auge behalten und kommende Entscheidungen kritisch beleuchten.
Freundliche Grüße
Jasmin Kompatscher
Landeshauptstadt Innsbruck
Ischgl
Antwort offen
Kaunertal
Antwort offen
Kauns
Antwort offen
Kitzbühel
Antwort offen
Kufstein
Sehr geehrten Damen und Herren!
Von verschiedener Seite habe ich jetzt gleichlautende Briefe bzw. Anfragen zu diesem Thema erhalten, sodass ich sie auch generell gleichlautend an alle interessierten Personen beantworten möchte.
Mir ist völlig klar, dass jede neue Technologie für Verunsicherung sorgt, das war in der Vergangenheit so und wird wohl auch in Zukunft so bleiben. Das ist auch in Bezug auf 5G durchaus keine Neuigkeit, bereits bei bestehenden Mobilfunkmasken hat es entsprechende Einwände gegeben und es wurde auch das eine oder andere Verfahren bis vor das Höchstgericht geführt.
Ein wissenschaftlich fundierter Beweis für die Schädlichkeit des Mobilfunkes wurde bislang nicht erbracht, da bei Nachweis einer Gesundheitsgefährdung weder in Österreich noch in anderen Ländern die Installationen dazu überhaupt möglich wären. Natürlich gibt es abweichende wissenschaftliche Meinungen, diese haben aber offensichtlich weltweit (bei den zuständigen Behörden) bislang keinen Glauben gefunden.
Wir sind in Kufstein daher den Weg gegangen, dass wir bei einer notwendigen vertraglichen Vereinbarung bezüglich der Aufstellung eines Mobilfunkmastens für 5G den vertraglichen Vorbehalt gewählt haben, dass bei einem wissenschaftlichen Nachweis der Schädlichkeit von 5G der Vertrag von uns aufgelöst werden kann. Realistischerweise können Sie davon ausgehen, dass in einem solchen Fall nicht nur in Kufstein, sondern weltweit entsprechende Maßnahmen gesetzt würden, was ich bislang allerdings nicht feststellen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Martin Krumschnabel
Bürgermeister der Stadt Kufstein
Lienz
Antwort offen
Matrei in Osttirol
Mayrhofen
Antwort offen
Mils bei Imst
Antwort offen
Mötz
Antwort ausstehend
Nauders
Antwort offen
Neustift im Stubaital
Antwort offen
Oberlienz
Antwort offen
Pians
Prägraten
Antwort offen
Ramsau
Antwort offen
Reith im Alpbachtal
Antwort offen
Schwaz
Antwort offen
Schwendau
Die Gemeinde Schwendau hat in den letzten 5 Jahren den Ausbau des Breitbandes dahingehend betrieben, dass nunmehr zu 90 % alle Schwendauer Gebäude an das Breitbandnetz angeschlossen werden können. Die Hausanschlüsse stehen bereits bei vielen in den Häusern bzw. an der Grundstücksgrenze.
Mit diesem Ausbau haben alle die Möglichkeit über die vorhandenen Betreiben an das Gasfasernetz angeschlossen zu werden und dementsprechend eine Hohe Qualität zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Bgm. Hauser Franz
Schwendt
Sehr geehrte ………….,
Zu Ihren beiden Anfragen wird mitgeteilt, dass die Kompetenzen der Gemeinde hinsichtlich der Errichtung von 5G Mobilfunkanlage sehr eingeschränkt sind. Siehe dazu auch die beigelegte Abhandlung des Tiroler Gemeindeverbandes.
Ich werde diese mir übertragenen Kompetenzen als Baubehörde sehr gewissenhaft wahrnehmen.
Der Bürgermeister: Richard Dagn
Anhang: Gemeindekompetenzen im Zusammenhang mit Antennentragmasten (5G Mobilfunk)
Gemäß § 1Abs. 3 lit. c Tiroler Bauordnung 2018 —TBO 2018 sind Telekommunikationsanlagen mit Ausnahme von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen und der nach § 60 anzeigepflichtigen Antennentragmasten vom Geltungsbereich der Tiroler Bauordnung ausgenommen.
Nach der Begriffsbestimmung in § 2 Abs. 20 TBO 2018 ist ein Antennentragmast ein dem Betrieb eines Kommunikationsnetzes, über das mobile Kommunikationsdienste öffentlich angeboten werden, dienender Mast einschließlich der Antenne und aller sonstigen Bauteile. § 60 TBO 2018 bezieht sich nur auf öffentliche Mobilkommunikationsnetze. Nach §3Abs. 17 Telekommunikationsgesetz 2003 ist darunter ein öffentliches Kommunikationsnetz zu verstehen, das ganz oder überwiegend zur Bereitstellung öffentlich zugänglicher Kommunikationsdienste dient. Andere Antennenanlagen unterliegen, soweit sie nicht überhaupt aus dem Anwendungsbereich der TBO herausfallen, den allgemeinen Bestimmungen der Tiroler Bauordnung.
Gemäß § 60 Absatz 1 TBO 2018 ist die Errichtung und wesentliche Änderung von Antennentragmasten innerhalb geschlossener Ortschaften (siehe dazu Begriffsbestimmung § 2 Abs. 22 TBO 2018) der Baubehörde schriftlich anzuzeigen (außer im Gewerbe— und Industriegebiet). Außerhalb geschlossener Ortschaften unterliegt die Errichtung und Änderung von Antennentragmasten naturschutzrechtlichen Bestimmungen (siehe §16 Tiroler Naturschutzgesetz) und fallen diese in die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden.
Nachdem es dem Landesgesetzgeber aufgrund der Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf dem Gebiet des Fernmeldewesens verwehrt ist, Anlagen unter spezifisch fernmeldetechnischen Gesichtspunkten zu betrachten, ist für die Anwendung des § 60 TBO 2018 ausschließlich der Aspekt des Schutzes von Orts— und Straßenbild maßgeblich, da sich weitere Normierungsinhalte aufgrund der bestehenden verfassungsrechtlichen Kompetenzlage verbieten. Deshalb finden Bestimmungen der Tiroler Bauordnung, etwa über die Grenzabstände oder über die zulässige Höhe ebenso wenig Anwendung wie etwa jene über Widmungsfestlegungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes und kann ein lmmissionsschutz über die Flächenwidmung somit nicht gewährt werden. Die von Antennentragmasten als Fernmeldeanlagen typischerweise ausgehenden Gefahren, wie etwa solche gesundheitlicher Natur, unterfallen dem Kompetenztatbestand Fernmeldewesen in Art. 10 Abs. 1 Z 9 B-VG und sind in Gesetzgebung und Vollziehung somit Bundessache. Die Baubehörde darf gesundheitliche Belange in Zusammenhang mit einer Fernmeldeanlage aus kompetenzrechtlichen Gründen nicht prüfen. Da ein Antennentragmast lediglich anzuzeigen ist, ergibt sich weiters auch, dass Nachbarn keine Parteistellung haben.
Zusammenfassend lassen sich aus der eingeschränkten Zuständigkeit der Baubehörde – abgesehen von der Prüfung unter dem Gesichtspunkt des Schutzes des Orts- und Straßenbildes, wobei die Verträglichkeit des Antennentragmastes mit dem jeweiligen Orts- und Straßenbild mittels entsprechendem raumordnungsfachlichen Gutachten zu beurteilen ist – keine darüber hinausgehenden Befugnisse ableiten.
In raumordnungsrechtlicher Hinsicht fallen Antennentragmasten in die Fachplanungskompetenz des Bundes. Nur Gebäude mit Aufenthaltsräumen für Telekommunikationsanlagen bedürfen einer Widmung nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz.
Schwoich
Antwort offen
Seefeld
Nachdem bekannt wurde, dass Seefeld ohne Wollen und Wissen zu einer 5G Testregion von T-Mobile ausgesucht und ausgebaut wurde, hat sich die Initiative Xund gebildet, die bis zuletzt rund 750 Unterschriften in Seefeld gesammelt hat. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde beschlossen, dass keine neuen öffentlichen Grundstücke im Hochbau für den Ausbau der kommenden Mobilfunkgeneration zur Verfügung gestellt werden.
Im September hat sich eine kleine Gruppe um Silke Haller dazu aufgemacht, die einheimische Bevölkerung hinsichtlich der unsicheren Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen der 5G-Strahlenbelastung aufzuklären und um Unterschriften für eine Petition zu bitten. Bis Mitte Oktober kamen so 750 Unterschriften zusammen, die eine vorsorgliche Politik vom Seefelder Gemeinderat einforderten. „Wir sind der Meinung, dass die Politik sich um die Menschen kümmern muss und bei Unsicherheiten in den Auswirkungen der Strahlenbelastung vorsorglich und achtsam sein muss!“, so Haller.
GR und OR-Aufsichtsratsvorsitzender Alexander Schmid ergänzt: „Unsere Natur ist unser höchstes Gut und deshalb gehört unser Lebensraum für uns und unsere Gäste vor einer zu hohen Strahlenbelastung geschützt!“
Er wies in der Gemeinderatsdiskussion darauf hin, dass ein Megamasten am Meldeamt mitten im Zentrum von Seefeld kein vorsorglicher strahlungsarmer Ausbau des Funknetzes sei: „Es muss bessere Lösungen geben und für die hat in unseren Augen der Gemeinderat zu sorgen!“
Auch die Belastung der Kinder durch WLAN-Systeme wurde kritisiert. Schmid: „Die Ärztekammer Wien warnt vor der Nutzung von Handys für Kleinkinder und empfiehlt, WLAN-Router nicht in Räumen aufzustellen, welche viel von Kindern genutzt werden. Die Gehirne befinden sich im Wachstum und die Strahlenbelastung ist zu vermeiden!“
Nach eingehender Diskussion im Gemeinderat wurde beschlossen, dass keine neuen öffentlichen Grundstücke im Hochbau für den Ausbau der kommenden Mobilfunkgeneration zur Verfügung gestellt werden, ohne einen detaillierten Plan und eine vorsorgliche Ausbaupolitik. Weiters wurde beschlossen, dass Bgm. Werner Frießer und Alexander Schmid ein Gespräch mit den Betreibern der Mobilfunkmasten anstreben sollen, um die Möglichkeiten für einen Umbau bzw. strahlungsärmeren Betrieb auszuloten.
Schließlich wurde einstimmig beschlossen, dass im Kindergarten, Volksschule und Seniorenheim zum Schutz auf WLAN verzichtet wird und diese System auf kabelgebundenes Internet umgebaut werden. Nicht einig wurde man sich über den Betrieb des öffentlichen WIFI-Netzes in der Fußgängerzone bzw. Rosshütte. Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt. Alexander Schmid gegenüber der PZ: „Ich werde im Tvb-Aufsichtsrat den Antrag stellen, die Förderungen für die WIFI-Netze einzustellen. Auch im Gemeinderat gebe ich mich in dieser Frage noch keineswegs geschlagen!“
Silz
Antwort ausstehend
St. Jakob im Defereggen
Antwort offen
Stams
Sehr geehrte ………….,
Ich möchte mich bei ihnen bedanken, dass sie sich diesem Thema annehmen und auseinandersetzen.
Wie sie in ihrem Begleitschreiben richtig informieren, gehen hier die Meinungen sehr weit auseinander, nicht nur von Leihen, zu denen ich auch gehöre, sondern auch von kompetenten Stellen bzw. Fachleuten und Wissenschaft.
Zu ihren Fragen:
Frage 1
Derzeit herrscht in unserem Gremium bezüglich dieses Themas noch kein Diskussionsbedarf, sollten sich wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse ergeben können wir dies gerne aufnehmen bzw. wird es vermutlich von höheren Stellen bearbeitet.
Frage 2
Gegebenenfalls einer genauen wissenschaftlichen Faktenlage – Ja
Mag. Markus Rinner,MSc
Bürgermeister
Tel. 05263/6244, Fax-DW 14
Wengeweg 4, 6422 Stams
Mobil: 0650 260 12 23
buergermeister@stams.tirol.gv.at
www.stams.co.at
Stanz bei Landeck
Antwort offen
Sölden
Antwort offen
Telfes im Stubai
Telfs
Tristach
Antwort offen
Virgen
Antwort offen
Wattens
Antwort offen
Wiesing
Antwort offen
Zell am Ziller
Antwort offen
Zöblen
Antwort offen
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