Gesundheit

Rückmeldungen zu 5G
Vorarlberg

Nachfolgend werden alle Vorarlberger Gemeinden und Städte gelistet, die die offene Anfrage zu 5G erhalten haben.

Bludenz

Sehr geehrte ………….,

Zum Thema 5G haben wir noch keine Entscheidung getroffen. Wir werden uns die Sachlage natürlich im Detail ansehen und dementsprechend für das Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger von Bludenz handeln.

Somit verbleibe ich erneut mit freundlichen Grüßen.

Simon Tschann | Bürgermeister

Amt der Stadt Bludenz
Werdenbergerstraße 42, 6700 Bludenz
T +43 (0) 5552/63621
buergermeister@bludenz.at | www.bludenz.at

Bregenz

Sehr geehrte ………….,

vielen Dank für Ihr E-Mail vom 12. August 2020 und die Übermittlung der umfangreichen Informationen. Ihre Petition vom 16. Juni 2020 in Verbindung mit den ergänzenden Fragen im oben zitierten Schreiben dürfen wir wie folgt beantworten:

Der Landeshauptstadt Bregenz ist es ein großes Anliegen, dass die im Gemeindegebiet ansässsigen Unternehmen Zugang zu innovativen Technologien erhalten, die ihre Wettbewerbsfähigkeit garantieren. Selbstverständlich ist diese Technik nur dann zukunftsträchtig, wenn ihr Einsatz zu keinen Gesundheitsbeeinträchtigungen für Menschen führt. Nach derzeitigen Wissenstand ist die Ursächlichkeit der neuen Funktechnologie für diverse Erkrankungen nicht nachweisbar.

Nach der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung liegt die Zulassung dieser Techniken außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stadt. Die relevante bundesgesetzliche Rechtsvorschrift ist das Telekommunikatiosgesetz. Gemäß § 73 dieser Vorschrift muss von der Errichtung und Inbetriebnahme neuer Funkstandards der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen gewährleistet sein. Die Gemeinden haben in diesem Verfahren keine Parteistellung; diese Feststellungen bzw. die darauf gestützten Entscheidungen der Zulassungsbehörden sind daher zu akzeptieren.

Allein aus diesen Gründen ist es der Stadt nicht möglich; diese Technologie aus nicht evidenten gesundheitlichen Risiken prophylaktisch zu verbieten. Diesbezüglich verweisen wir auf die jüngste ortspolizeiliche Verordnung einer Kärntner Gemeinde, die aus “vorsorglichem Gesundheitsschutz” den Ausbau der 5G-Technologie im Gemeindegebiet verhindern wollte. Die zuständige Aufsichtsbehörde wertete diese Verordnung als rechtswidrig.

Diese Rechtslage gilt auch für Vorarlberg. Die von Handyfunkmasten ausgehenden Emissionen und allfällige damit einhergehenden Gesundheitsgefährdungen können mangels Zuständigkeit durch die kommunalen Baubehörden nicht überprüft werden. Die einzigen baurechtlichen Untersagungsmöglichkeiten für neu zu errichtende Handymasten erschöpfen sich in bautechnischen und raumordnungsrechtlichen Aspekten. Für Letzteres ist anzumerken, dass eine undifferenziert auf den Ortsbildschutz gestützte Versagung ebenfalls rechtswidrig wäre.

Die gesundheitlichen Aspekte rund um die neue Technologie verfolgen wir mit höchster Aufmerksamkeit. Diesbezüglich sind wir in laufendem Kontakt mit dem österreichischen Städtebund und dem Vorarlberger Gemeindeverband. Bitte haben Sie Verständgnis dafür, dass wir in Bezug auf den Ausbau der 5G-Technologie keine kompetenzüberscheitenden Schritte setzen. In der festen Überzeugung, dass 5G ganz Österreich bzw. Europa betrifft, haben wir Initiativen und Handlungen bezüglich dieser Technologie engmaschig mit unseren Interessensvertretungen abgestimmt.

Vor diesem Hintergrund nehmen wir zu Ihren Fragen wie folgt Stellung:

1. Werden Sie zum Schutz der Bürger die Einführung der 5G-Technologie in unserer Gemeinde / Stadt verbieten (bzw. den Ausbau und Betrieb stoppen, wenn bereits damit begonnen wurde) und zumindest solange aussetzen, bis die Unbedenklichkeit von neutraler Seite geklärt und bescheinigt wurde? Falls ja, bis wann wird es dazu einen Beschluss des Gemeinderates / Stadtrates geben?

Aufgrund der ausgeführten Unzuständigkeit und den daraus resultierenden Entscheidungsbeschränkungen können wir als Stadtgemeinde den Ausbau von 5G weder prophylaktisch stoppen noch verzögern. Aus heutiger Sicht betrachtet wäre dieser Schritt rechtswidrig. Obwohl wir Ihre Sorgen ernst nehmen und auch nachvollziehen können, bitte wir um Verständnis, dass wir gerade in der Eigenschaft als demokratisch gewählte Repräsentanten einer Gebietskörperschaft keine Entscheidungen treffen dürfen, die gegen die Rechtsordnung verstoßen.

2. Sind Sie bereit, sich mit anderen Gemeinden, die den gleichen Weg gehen, unter dem Titel „5G freie Gemeinden in Österreich“ zu vernetzen und auszutauschen?

An den laufenden Diskussionen über die Technologieentwicklungen und ihre diesbezügliche Gesundheitsverträglichkeit sind wir sehr interessiert. Daher ist ein kritischer Austausch mit anderen Gemeinden erwünscht.

3. Da es sich um ein Thema öffentlichen Interesses handelt und im Sinne der Transparenz wird, sowohl dieser Brief als auch Ihre gerne erwartete Antwort auf der Webseite https://bewegung-oesterreich2020.at/offene-anfrage-zu-5g/ veröffentlicht.

Mit der Veröffentlichung unserer Antwort sind wir einverstanden.

Abschließend dürfen wir Ihnen versichern, dass wir uns fortlaufend mit den gesundheitlichen Aspekten rund um 5G auseinandersetzen werden. Im Rahmen unserer Zuständigkeit werden wir uns auch dafür einsetzen, dass die Frage der Gesundheitsverträglichkeit der neuen Technologie mit höchster Aufmerksamkeit in den Gremien unserer Interessensvertretung weiterverfolgt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bürgermeister

Ing. Dr. Michael Bitriol

Dornbirn

Sehr geehrte Frau xxxx!

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. August 2020 und die Übermittlung der umfangreichen Informationen. Ihre Petition vom 16. Juni 2020 in Verbindung mit den ergänzenden Fragen im oben zitierten Schreiben dürfen wir wie folgt beantworten:

Der Stadt Dornbirn ist es ein großes Anliegen, dass die im Gemeindegebiet ansässigen Unternehmen Zugang zu innovativen Technologien erhalten, die ihre Wettbewerbsfähigkeit garantieren. Darüber hinaus gilt es die Chancen, die sich für unsere Stadt und die Bürgerinnen und Bürger durch die „smart city – Entwicklungen“ eröffnen, zu nutzen. Das neue 5 G Funksystem dürfte in dieser Richtung eine vielversprechende Technologie sein.
Selbstverständlich ist diese Technik nur dann zukunftsträchtig, wenn ihr Einsatz zu keinen Gesundheitsbeeinträchtigungen der Menschen führt. Nach derzeitigem Wissenstand ist die Ursächlichkeit der neuen Funktechnologie für diverse Erkrankungen nicht nachweisbar. Angesichts dieses Umstandes dürfte es den zuständigen Bundesbehörden nicht möglich sein, die Einführung dieses neuen Funkstandards zu stoppen oder seine Implementierung zu verzögern.

Nach der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung liegt die Zulassung dieser Techniken außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stadt Dornbirn. Die relevante bundesgesetzliche Rechtsvorschrift ist das Telekommunikationsgesetz. Gemäß § 73 dieser Vorschrift muss vor der Errichtung und Inbetriebnahme neuer Funkstandards der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen gewährleistet sein. Die Gemeinden haben in diesem Verfahren keine Parteistellung; diese Feststellungen bzw. die darauf gestützten Entscheidungen der Zulassungsbehörden sind daher zu akzeptieren.

Allein aus diesen Gründen ist es der Stadt Dornbirn nicht möglich, diese Technologie aus nicht evidenten gesundheitlichen Risiken prophylaktisch zu verbieten. Diesbezüglich verweisen wir auf die jüngste ortspolizeiliche Verordnung einer Kärntner Gemeinde, die aus „vorsorglichem Gesundheitsschutz“ den Ausbau der 5 G Technologie im Gemeindegebiet verhindern wollte. Die zuständige Aufsichtsbehörde wertete diese Verordnung als rechtswidrig.

Diese Rechtslage gilt auch für Vorarlberg. Die von Handyfunkmasten ausgehenden Emissionen und allfällige damit einhergehenden Gesundheitsgefährdungen können mangels Zuständigkeit durch die kommunalen Baubehörden nicht überprüft werden. Die einzigen baurechtlichen Untersagungsmöglichkeiten für neu zu errichtende Handymasten erschöpfen sich in bautechnischen und raumordnungsrechtlichen Aspekten. Für Letzteres ist anzumerken, dass eine undifferenziert auf den Ortsbildschutz gestützte Versagung ebenfalls rechtswidrig wäre.

Die gesundheitlichen Aspekte rund um die neue Technologie verfolgen wir mit höchster Aufmerksamkeit. Diesbezüglich sind wir in laufendem Kontakt mit dem österreichischen Städtebund und dem Vorarlberger Gemeindeverband. Beide Interessensvertretungen nehmen keinesfalls mutwillig in Kauf, dass die Einführung des neuen Mobilfunkstandards die Gesundheit der Menschen in den Städten und Gemeinden gefährdet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in Bezug auf den Ausbau der 5G Technologie keine kompetenzüberschreitenden Schritte setzen. In der festen Überzeugung, dass 5 G ganz Österreich bzw. Europa betrifft, stimmten wir Initiativen und Handlungen bezüglich dieser Technologie engmaschig mit unseren Interessensvertretungen, insbesondere mit dem österreichischen Städtebund ab.

Vor diesem Hintergrund lassen sich ihre Fragen wie folgt beantworten:

1. Werden Sie zum Schutz der Bürger die Einführung der 5G-Technologie in unserer Gemeinde / Stadt verbieten (bzw. den Ausbau und Betrieb stoppen, wenn bereits damit begonnen wurde) und zumindest solange aussetzen, bis die Unbedenklichkeit von neutraler Seite geklärt und bescheinigt wurde? Falls ja, bis wann wird es dazu einen Beschluss des Gemeinderates / Stadtrates geben?

Aufgrund der ausgeführten Unzuständigkeit und den daraus resultierenden Entscheidungsbeschränkungen können wir als Stadtgemeinde den Ausbau von 5 G weder prophylaktisch stoppen noch verzögern. Aus heutiger Sicht betrachtet wäre dieser Schritt rechtswidrig. Obwohl wir Ihre Sorgen ernst nehmen und auch nachvollziehen können, bitten wir um Verständnis, dass wir gerade in der Eigenschaft als demokratisch gewählte Repräsentanten einer Gebietskörperschaft keine Entscheidungen treffen dürfen, die gegen die Rechtsordnung verstoßen.

2. Sind Sie bereit, sich mit anderen Gemeinden, die den gleichen Weg gehen, unter dem Titel „5G freie Gemeinden in Österreich“ zu vernetzen und auszutauschen?

An den laufenden Diskussionen über die Technologieentwicklungen und ihre diesbezügliche Gesundheitsverträglichkeit sind wir sehr interessiert. Daher ist ein kritischer Austausch mit anderen Gemeinden erwünscht.

3. Da es sich um ein Thema öffentlichen Interesses handelt und im Sinne der Transparenz wird, sowohl dieser Brief als auch Ihre gerne erwartete Antwort auf der Webseite https://bewegung- oesterreich2020.at/offene-anfrage-zu-5g/ veröffentlicht.

Mit der Veröffentlichung unser Antwort sind wir einverstanden.

Abschließend dürfen wir Ihnen versichern, dass wir Ihr Anliegen ernst nehmen und uns fortlaufend mit den gesundheitlichen Aspekten rund um 5 G auseinandersetzen werden. Im Rahmen unserer Zuständigkeit werden wir uns auch dafür einsetzen, dass die Frage der Gesundheitsverträglichkeit der neuen Technologie mit höchster Aufmerksamkeit in den Gremien unserer Interessensvertretungen weiterverfolgt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann
i. A. Dr. Hanno Ledermüllner

Fastranz

Antwort ausstehend

Hard
Guten Tag Frau xxxxx,
 
mir ist das Thema 5G-Technologie genauso wichtig wie Dir.
 
Zu Deinen Fragen:
 
1)Der Gemeindevorstand hat  mit einem Beschluss festgelegt, dass in der Gemeinde Hard eine Erweiterung auf 5G nicht zu
gestimmt wird. Ich kann natürlich für künftige Entwicklungen und Entscheidungen nicht meine Hand ins Feuer legen, da ich nicht
voraussehen kann, wie in der Zukunft die Gremien entscheiden, auch kann ich nicht sagen, ob gewisse Systeme in den verschiedensten
Gebieten (Medizien,Gesundheit) überhaupt erst mit einem neuen Netzwerksystem funktionieren.
Für mich persönlich ist die Unbedenklichkeit dieser Technologie nicht geklärt, dazu fehlt mir die neutrale fachliche Beurteilung. Für mich ist es ganz klar, dass ich als Bürgermeisterin  keinen Kompromiss eingehe, was Gesundheit und Umwelt für die Bürgerinnen und Bürger in Hard betrifft
 
2)Ich bin mit sehr vielen Gemeinden vernetzt und auch immer bereit mit ihnen im Austausch zu stehen, so auch in dieser Sache.
 
Ich hoffe, ich habe deine Fragen zufriedenstellend beantwortet und verbleibe mit
Schönen Grüßen aus dem Rathaus
Mair Evi
Eva Maria Mair
Bürgermeisterin
Marktgemeinde Hard am Bodensee

Marktstraße 18 A-6971 Hard
Hohenems

Antwort ausstehend

Höchst

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Kennelbach

Antwort ausstehend

Klaus

Antwort ausstehend

Lauterach

Sehr geehrte ………….,

vielen Dank für die Übermittlung der interessanten Unterlagen.
Wie heute im Rathaus besprochen, sehe ich sowohl als Privatperson als auch als Bürgermeister der Marktgemeinde Lauterach die 5g-Technologie – aus heutiger Sicht – kritisch, weil nach wie vor viele offenen Fragen weder fachlich noch rechtlich geklärt sind.

Als Baubehörde 1. Instanz kann ich den Ausbau – wie in ihrer Unterlage richtig beschrieben – zumindest zeitlich verzögern.
Dies habe ich auch bis heute (11.09.2020) gemacht und habe 2 Anträge für die Umstellung einer bestehenden Anlage in Lauterach negativ bewertet. Ich gehe davon aus dass die beiden Antragsteller ihre, ihnen zustehenden Rechtsmittel ausschöpfen werden.

Nicht einfach für einen Bürgermeister ist die Tatsache, dass sowohl die österreichische Bundesregierung (Schwarz/Grün) als auch die Vlbg. Landesregierung (Schwarz/Grün) den Ausbau der 5G-Technologie schriftlich in den jeweiligen Regierungsabkommen vereinbart haben – und alle Abgeordneten (Landtag) dies mit ihrer Unterschrift bestätigt haben.

Für weitere Fragen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.

Bgm. Elmar Rhomberg

Lochau

Antwort ausstehend

Ludesch
Antwort ausstehend
Lustenau

Antwort ausstehend

Nenzing

Antwort ausstehend

Satteins

Antwort ausstehend

Schwarzach

Antwort ausstehend

Wolfurt

Antwort ausstehend

Wer sein Recht nicht wahret,
gibt es auf.


Ernst Raupach (1784 – 1852), Ernst Benjamin Salomo Raupach, deutscher Dramatiker

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