Corona & Schulstart

Hilfestellung für Eltern

Untersagungsformulare

Downloaden – ausdrucken – bei der Schulleitung abgeben

Anbei eine Untersagung etwaiger Testungen / Screeningvornahmen / Impfungen / die Gabe von Medikamente / sonstige Vornahmen am Körper des Kindes mit Ausnahme von notfallmedizinischen Maßnahmen nach Unfällen.

Jeder Elternteil kann gleich zu Schulbeginn ein Untersagungsformular bei der zuständigen Schulleitung oder jeder anderen Person, im Rahmen des Schulbetriebes und im Zuständigkeitsbereich der Schule abgeben.

Welches untersagt das an dem Kind (s.o. unter „Schüler“) Vornahmen an dessen Körper ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern unterbunden werden.

Diese Untersagung begründet in erster Linie auf dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und körperliche Selbstbestimmtheit. Ein nicht genehmigter Eingriff stellt eine Straftat im Sinne der §§ 83 StGB dar und wird von mir (Elternteil) entsprechend zur Anzeige gebracht werden.

Schulen können unter Umständen von den Behörden überrollt werden und sind vorab nicht ausreichend  informiert.

Anbei finden Sie Untersagungsformulare zum downloaden:

 

Flyer Corona
Flyer Maskenpflicht

Untersagungs-Formular
(PDF herunter laden)

Formular
Keine Einwilligung – ohne Anzeige
(PDF herunter laden)

Formular
Keine Einwilligung –
mit Anzeige
(PDF herunter laden)

Flyer
Mitspracherecht
(PDF herunter laden)

Flyer Corona
Flyer Maskenpflicht

Maskenbefreiung
(PDF herunter laden)

Offener Brief
an Schulen

(PDF herunter laden)

Weitere Hilfestellung, Fragen und Antworten zur rechtlichen Situation, sowie die Anfechtung der Schulverordnung sowie der Arzneimittelverodnung finden sind hier zu finden.

§ 138 ABGB Kindeswohl

ABGB – Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.09.2020

In allen das minderjährige Kind betreffenden Angelegenheiten, insbesondere der Obsorge und der persönlichen Kontakte, ist das Wohl des Kindes (Kindeswohl) als leitender Gesichtspunkt zu berücksichtigen und bestmöglich zu gewährleisten. Wichtige Kriterien bei der Beurteilung des Kindeswohls sind insbesondere

1. eine angemessene Versorgung, insbesondere mit Nahrung, medizinischer und sanitärer Betreuung und Wohnraum, sowie eine sorgfältige Erziehung des Kindes;
2. die Fürsorge, Geborgenheit und der Schutz der körperlichen und seelischen Integrität des Kindes;              
3. die Wertschätzung und Akzeptanz des Kindes durch die Eltern;
4. die Förderung der Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes;
5. die Berücksichtigung der Meinung des Kindes in Abhängigkeit von dessen Verständnis und der Fähigkeit zur Meinungsbildung;
6. die Vermeidung der Beeinträchtigung, die das Kind durch die Um- und Durchsetzung einer Maßnahme gegen seinen Willen erleiden könnte;
7. die Vermeidung der Gefahr für das Kind, Übergriffe oder Gewalt selbst zu erleiden oder an wichtigen Bezugspersonen mitzuerleben;
8. die Vermeidung der Gefahr für das Kind, rechtswidrig verbracht oder zurückgehalten zu werden oder sonst zu Schaden zu kommen;
9. verlässliche Kontakte des Kindes zu beiden Elternteilen und wichtigen Bezugspersonen sowie sichere Bindungen des Kindes zu diesen Personen;
10. die Vermeidung von Loyalitätskonflikten und Schuldgefühlen des Kindes;
11. die Wahrung der Rechte, Ansprüche und Interessen des Kindes sowie
12. die Lebensverhältnisse des Kindes, seiner Eltern und seiner sonstigen Umgebung.

Quelle

Alle drei Wochen Corona-Tests an Schulen

Ab dem Schulstart werden regelmäßig per Stichprobe Kinder und Erwachsene getestet.

Quelle

Rückblick

Univ. Prof. Dr. Sönnichsen wendet sich am 20. August 2020 bezüglich der Schulschliessungen an den Gesundheitsminister.

Brief von Univ. Prof. Dr. Sönnichsen an Rudolf Anschober

Von: Univ. Prof. Dr. Sönnichsen
An: rudolf.anschober@sozialministerium.at

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

am 2. April 2020 haben Sie mir in ZiB2 Verantwortungslosigkeit vorgeworfen, weil ich es gewagt habe, darauf hinzuweisen, dass der Lockdown möglicherweise größere Schäden verursacht als nützt.

Sie haben am 2. April noch behauptet, Sie müssten 10tausende Menschenleben retten, obwohl die Infektionszahlen in Österreich bereits seit 26.3. deutlich rückläufig waren:
26.3. – 1065 neue Fälle,
27.3. – 830 Fälle,
28.3. – 680 Fälle,
29.3. – 532 Fälle,
30.3. – 622 Fälle,
31.3. – 572 Fälle,
1.4. – 512 Fälle,
2.4. – 463 Fälle).

Trotzdem wurden die massiven Lockdown-Maßnahmen noch bis Mitte Mai fortgesetzt, unter anderem die von vornherein vollkommen sinnlose Schulschließung. Bereits Ende März war aus internationalen Daten ableitbar, dass Kinder in dieser Pandemie eine absolut untergeordnete Rolle spielen.

Nun offenbart sich langsam der wahre Schaden, den vor allem die Schulschließungen angerichtet haben, nicht in Ihren wohlbehüteten Kreisen, sondern in den sozial schwachen und ohnehin benachteiligten Bevölkerungskreisen, die Ihnen als Vertreter grüner Politik doch besonders am Herzen liegen sollten.

Die kürzlich veröffentlichen Studienergebnisse einer sächsischen Schulstudie bestätigen und übertreffen die von mir Anfang April geäußerten Befürchtungen. Sie bestätigen, dass Kinder überhaupt keine Rolle spielen und gespielt haben: Im gesamten Mai und Juni gab es bei 2600 getesteten Schulkindern aller Schulstufen keinen einzigen PCR-positiven Fall und auch die Seroprävalenz betrug gerade mal 0,5%. Näheres zu dieser Studie finden Sie hier:

Nun wird eine vermeintliche „zweite Welle“ herbeigeredet und herbeigemessen, und es wird schon wieder laut über mögliche weitere Schulschließungen im Herbst nachgedacht. Bitte nehmen Sie endlich die wahren Zahlen und wissenschaftlichen Fakten zur Kenntnis und übernehmen Sie wirklich Verantwortung für das Wohlergehen unserer Bevölkerung! Stehen Sie endlich ein für grüne Politik, die Verantwortung für die gesamte Menschheit und unseren Planeten übernimmt.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Sönnichsen

Univ.-Prof. Dr. Andreas Sönnichsen
Stellv. Curriculumsdirektor der Medizinischen Universität Wien
Abteilung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
Zentrum für Public Health
Medizinische Universität Wien

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