Menschen-, Grund- und Freiheitsrechte

Überwachung durch
Tracing-Apps

Tracing Apps- Funktionsweise 
und Gefahren

Seit Beginn der Covid-19-Pandemie wird weltweit darüber diskutiert, ob, wie und inwieweit digitale Instrumente wie Apps, aber auch gezielte Auswertungen von Mobilitätsdaten im Kampf gegen Covid-19 nützlich sein können. In vielen Ländern wurden Apps entwickelt, die zur Verfolgung von Ansteckungsketten, Überwachung von Quarantänemaßnahmen oder Identifizierung von Clustern mit besonderem Ansteckungsrisiko verwendet werden.

Um eine Epidemie / Pandemie einzudämmen, muss die Zahl der Menschen, die von einer infizierten Person angesteckt werden, möglichst gering sein. Wenn es darum geht, mögliche Infizierte zu isolieren und damit Infektionsketten zu unterbrechen, richten sich die Hoffnungen deshalb auf „ProximityTracing“ mit Smartphone-Anwendungen. Der Begriff kommt aus dem Englischen und kann etwa mit „Nähe nachspüren“ übersetzt werden. Die Arbeit, die das Gesundheitsamt bisher von Hand machen muss – Kontakte ausfindig machen und informieren – könnte dann automatisiert und wesentlich schneller passieren.

Tracing-Apps sollen über die Funktechnologie Bluetooth LowEnergy (BLE) aufzeichnen, wer sich in der Nähe ihrer Nutzer aufhält. Wenn jemand sich nach einem bestätigten Testergebnis als infiziert meldet, sollen alle Kontaktpersonen, die die App ebenfalls installiert hatten, eine Benachrichtigung erhalten, um eine weitere Verbreitung des Virus zu vermeiden.

Bisher gibt es kaum aussagekräftige Studien dazu, wie effektiv der Einsatz von Tracing-Apps ist. Ein Problem: Andere Faktoren als die räumliche Nähe zu Infizierten kann sie nicht berücksichtigen, beispielsweise ob Infizierte einen Mundschutz getragen oder geniest haben. Die Erfahrungsberichte aus Ländern, die sie bereits einsetzen, fallen sehr unterschiedlich aus. Eine unbestrittene Voraussetzung für die Wirksamkeit der Anwendungen ist ihre weite Verbreitung. Ein möglicher Schwachpunkt an der digitalen Tracing-Strategie ist deshalb, dass weiterhin zahlreiche Menschen kein Smartphone besitzen und einige die Verwendung der App verweigern dürften.

Aus Sicht des Datenschutzes sind Tracing-Apps zumindest bedenklich. Bei zentralen Lösungen werden Daten an einen Server (zentrale Stelle) gesendet und dort verarbeitet. Je nach Konzeption der App ist es für die Nutzer nur schwer oder gar nicht nachvollziehbar, welche Daten übertragen und verarbeitet werden.

Auch auf europäischer Ebene wird aktuell an dem Projekt PEPP-PT (Pan European Privacy Protecting Proximity Tracing) gearbeitet, das einen länderübergreifenden Austausch ermöglichen soll. Apple und Google wiederum entwickeln eine Technologie, die die Zusammenarbeit ihrer Betriebssysteme verbessern soll und in so genannten Contact-Tracing-Apps – das sind Apps, die Kontakte aufzeichnen und nachvollziehbar machen – Verwendung finden könnte.

 

Die SPÖ stellt Entschließungsantrag betreffend gesetzlich verankerter Freiwilligkeit und Diskriminlerungsschutz bei Contact-Tracing-Apps (nachstehender Text informiert aus dem Entschließungsantrag der SPÖ)

In Österreich entzündet sich die Diskussion vor allem an der Stopp-Corona-App, die vom Versicherungskonzern UNIQA finanziert und vom internationalen Beratungsunternehmen accenture entwickelt wurde. Das österreichische Rote Kreuz bietet diese App seit 25. März zum Download an und fungiert als datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Die App stellt ein Kontakttagebuch dar. Entweder manuell oder automatisch werden alle näheren Kontakte von bestimmter Dauer (näher als 2 Meter, länger als 15 Minuten) gespeichert. Für den Fall, dass ein Nutzer/eine Nutzerin nach Selbsteinschätzung Symptome entwickelt, kann er bzw. sie die pseudonymisiert gespeicherten Kontakte der letzten 54 Stunden durch Knopfdruck warnen. Die gewarnten Personen sollen sich in der Folge in Selbstisolation begeben, um die Ansteckungskette zu durchbrechen. Diese App, wird auch vehement von Seiten der Bundesregierung beworben.

Rund um die Stopp-Corona-App und digitale Unterstützungsinstrumente werden unterschiedliche Aspekte diskutiert. Viele Bereiche – wie etwa diverse rechtliche Folgefragen einer Selbstisolation – sind seitens der Bundesregierung, die die Benutzung der App bereits empfiehlt, bisher noch nicht einmal erwähnt worden.

Vieles, wie etwa die angekündigte gemeinsame technische Entwicklung von Apple und Google, ist auch noch unklar. Die vom israelischen Inlandsgeheimdienst entwickelte Überwachung mittels Handy, die manche Verantwortliche nach Medienberichten gerne für Österreich übernehmen würden, ist abzulehnen. 

 

Folgende konkrete Probleme werfen sich dadurch auf:

 

Erstens … 

… stellen sich technische Fragen zur Funktionsweise und zur verwendeten Technologie. Die Stopp-Corona-App verwendet die Technologie bluetooth low energy, um den Abstand zwischen den Handys zweier Personen zu messen. Diese Technologie funktioniert jedoch nur eingeschränkt.

Zweitens …

… stellt sich die zentrale Frage nach der Freiwilligkeit. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der App baut, wie Teile der Regierungsparteien und das Rote Kreuz betonen, auf dem Konzept der Freiwilligkeit auf. Doch gerade diese Freiwilligkeit wurde in Frage gestellt.

Drittens …

… stellt sich die Frage nach dem Datenschutz, handelt sich doch um besonders schützenswerte Gesundheitsdaten. Hier wird der österreichischen Stopp-Corona-App von Datenschützern ein hoher Standard bescheinigt. Allerdings gibt es auch internationale Beispiele, wo Apps in Verbindung mit anderen Daten wie Standort, Kartenzahlungen oder Daten aus Uberwachungskameras zu einem umfassenden Überwachungsinstrument wurden. Die Gefahr einer umfassenden Überwachung von uns allen – entweder durch staatliche Stellen oder auch durch große Digitalkonzerne – nimmt mit jeder sensiblen Anwendung zu und ist mit entsprechender Vorsicht zu behandeln.

Viertens …

… stellt sich die Frage nach den rechtlichen Folgen. Unklar ist derzeit, welche rechtlichen Konsequenzen eine Warnung durch die App hat. Von Seiten der Bundesregierung bzw. des Roten Kreuzes wird im Falle einer ausgelösten Warnung eine Selbstisolation empfohlen, um eine Weiterverbreitung des Virus möglichst rasch zu unterbinden. Was das jedoch konkret für das Arbeitsverhältnis, den Schulbesuch etc. bedeutet, ist völlig ungeregelt.

 

 

Fünftens … 

… stellt sich die Frage nach möglichen Diskriminierungen. Selbst wenn die App auch weiterhin auf formaler Freiwilligkeit beruht, könnte ein indirekter Zwang aufgebaut werden, indem die Installation der App beispielsweise zur Voraussetzung für den Besuch von bestimmten Veranstaltungen oder das Betreten von bestimmten Gebäuden wird. Hierbei wäre eine digitale Technologie ein Instrument der Spaltung der Gesellschaft, in eine Hälfte, die sich frei bewegen kann und in eine andere, der das verwehrt ist. Das gilt es jedenfalls zu verhindern. Eine Lösung für wohl meist ältere Menschen ohne Smartphone wurde zwar diskutiert, scheint aber weit von einer Realisierung entfernt zu sein.


Sechstens … 

… sind auch die psychologischen und soziologischen Auswirkungen zu diskutieren. Beispielsweise besteht die Gefahr, dass die App Personen in falscher Sicherheit wiegt.

Siebtens … 

… muss auch die Frage der notwendigen Installationshäufigkeit diskutiert werden. Expertinnen gehen davon aus, dass eine Installationshäufigkeit von 60% der Gesamtbevölkerung anzustreben ist, weil nur dann Wirksamkeit gegeben ist.

Viele offene Fragen

Angesichts der vielen offenen Fragen und weitgehenden Auswirkungen auf einzelne Personen, aber auch auf die Gesellschaft insgesamt, ist es von Nöten, gesetzlich einzugreifen und klare rechtliche Grenzen zum Schutz der Bevölkerung zu ziehen. Der Einsatz bestehender oder in Entwicklung befindlicher Contact-Tracing-Apps muss jedenfalls auf echter freiwilliger Basis stattfinden und darf auch nicht zu direkten oder indirekten Diskriminierungen führen. Um ein Maximum an Sicherheit zu garantieren sollen diese Vorgaben auf gesetzlicher Basis getroffen werden.

Aus diesem Grund haben die Abgeordneten Kucharowits, Kucher, Drobits den Entschließungsantrag unterschrieben.

Den gesamten Entschließungsantrag können Sie HIER einsehen.
Video von Philip Kucher

Weitere Informationen zu Tracing-Apps, sowie Pressemitteilungen

Es gibt hier einige Beiträge dazu – am Besten in die Suche “Corona-App” eingeben. 
Netzpolitik.org 

Pressemeldung vom 14.04.2020 Coronavirus: Kontaktverfolgung wird Teil von Android und iOS
Quelle: heise.de

 

Die Bürgerbewegung Österreich 2020 fordert:

  • Tracing-Apps dürfen nicht verpflichtend sein, weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene.
  • Tracing Funktionen dürfen nicht ohne Wissen des Nutzers über Software Updates (Betriebssystem) der Hersteller implementiert und aktiviert werden. Es muss sichergestellt werden, dass ohne Wissen des Nutzers keine Daten gesammelt und verarbeitet werden.
  • Tracing-Apps müssen als Open-Source Projekt umgesetzt werden. Das erlaubt der Community die Prüfung der Funktionsweise der App und das Aufspüren allfälliger Probleme.
  • Tracing-Apps müssen als dezentrale Lösungen umgesetzt werden. Die Verarbeitung von Daten an zentraler Stelle öffnet Tür und Tor für Datenschutzverletzungen.
  • Tracing-Apps müssen von neutralen Instanzen auf ihre Unbedenklichkeit überprüft werden.

Google und Apple arbeiten derzeit fieberhaft an der Implementierung von Funktionen in den Betriebssystemen für die einfachere Umsetzung von Tracing-Apps. Bis zur Klärung,welche Funktionen tatsächlich implementiert werden und wie diese genutzt werden, kann die Update-Funktion auf dem Smartphone deaktiviert werden und die Durchführung von Updates auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Bezugnehmend auf die aktuellen Zahlen und Informationen in Bezug auf die Gefährlichkeit von Covid-19 sieht die Bürgerbewegung Österreich 2020 keinen Anlass zur Nutzung von Tracing-Apps.

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Kontakt aktuell zum Tracing:
Gegensprecher der Stopp-Corona-App

SPÖ Politiker
Nationalratsabgeordneter Philip Kucher
Tel: +43 1 401 10-3471
E-Mail: philip.kucher@spoe.at

SPÖ Politikerin
Nationalratsabgeordnete Katharina Kucharowits
E-Mail: katharina.kucharowits@spoe.at

SPÖ Politikerin
Nationalratsabgeordneter
Mag. Christian Drobits
Tel: +43 (0) 664 3926120
E-Mail: christian.drobits@parlament.gv.at

Der größte Feind der Freiheit ist ein glücklicher Sklave.

(Else Buschhheuer)

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