Verfassungsgerichtshof –
Verordnungen gesetzwidrig

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat aufgrund seiner Erkenntnisse vom 01.10.2020 entschieden, dass die anlässlich der Corona-Pandemie erlassene Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr teilweise gesetzwidrig war. Es wurden ganz wesentliche Bestimmungen der Verordnungen wurden aufgehoben als gesetz- und verfassungswidrig.

 

 

  Darunter fallen folgende Bestimmungen: 

  • § 3: Die Untersagung des Betretens von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe
  • § 10: Die Untersagung von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen
  • In § 1 Abs. 2: Die Wortfolge „und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen“, dies betrifft das Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen.

Die als gesetzwidrig festgestellten Bestimmungen sind nicht mehr anzuwenden (ausgenommen die Bestimmung betreffend den Mindestabstand zwischen Gastrotischen – Aufhebung mit Ablauf des 31.12.2020).

Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass sich aus dem Verordungserlassungsakt keine ausreichende Dokumentation ergibt, welche diese Maßnahmen rechtfertigen könnten. In jedem Verordungserlassungsverfahren muss es einen Akt geben, indem alle Erwägungen dokumentiert werden müssen, die zu dieser Verordnung führen. Der Verordnungserlassungsakt war in sämtlichen Fällen sehr dünn, es war im Prinzip nichts Wesentliches enthalten, was diese Maßnahmen rechtfertigen würde.

Im Fall der Abstandsregel in Lokalen ist dies allerdings nicht erfolgt. In den diesbezüglichen Unterlagen des Sozialministeriums fanden die Höchstrichter nämlich zwar mehrere Verordnungs-Entwürfe, eine Anwesenheitsliste sowie mehrere E-Mails “von diversen Stellen außerhalb des Ressorts”, aber “keine die Erlassung der Verordnung begründenden Aspekte“. Die von mehreren Gastronomen angefochtene Abstandsregel wurde daher aufgehoben.

Daraus ergeben sich für die geschädigten Personen und Unternehmen in ganz Österreich Amtshaftungsansprüche nach § 1 Amtshaftungsgesetz, denen Schäden am Vermögen in Vollziehung der Gesetze rechtswidrig und schuldhaft zugefügt worden sind.

Dem Gesundheitsminister ist somit ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) beteuert indes, dass die Anti-Corona-Maßnahmen seit dem Sommer gemäß den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs dokumentiert werden. Bei Verordnungen lege man Erwägungen, Studien und Datengrundlagen vollständig dem Akt bei, sagte Anschober

Zwei Jus-Studentinnen bringen die im jetzigen Corona-Lockdown geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen vor den Verfassungsgerichtshof.

In ihrem der APA vorliegenden Antrag fordern sie die Aufhebung der von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) erlassenen Verordnung. Sie machen von Anwälten und Verfassungsrechtlern kritisch angemerkte Gründe geltend: Grundrechte würden ungerechtfertigt verletzt, die Ausgangssperre sei nicht gesetzlich gedeckt, die Ausnahmen unklar.

Quellen:

https://www.vfgh.gv.at/medien/Entscheidungen_Oktober-Session.php

https://www.afa-zone.at/beitraege/was-die-medien-verschweigen-vfgh-hebt-corona-bestimmungen-auf-2/

https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/vfgh-bestaetigt-corona-gesetz-verordnungen-teilweise-gesetzwidrig;art385,3277049

https://orf.at/stories/3187189/

https://kurier.at/politik/inland/jus-studentinnen-bringen-corona-ausgangssperre-vor-den-vfgh/401086884

 

 

 

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