Urteil über katastrophales Versagen der Politik

Kontaktverbot ist verfassungswidrig und verletzt Menschenwürde

Das Amtsgericht in Weimar in Deutschland hat das allgemeine Kontaktverbot in der Thüringer Corona-Verordnung vom vergangenen Frühjahr für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung fiel nach Angaben des MDR im Rahmen eines Bußgeldverfahrens. Dabei ging es um einen Mann, der Ende April vergangenen Jahres mit sieben weiteren Personen im Hof eines Wohnhauses in Weimar Geburtstag gefeiert hatte. Aufgrund einer kurz zuvor beschlossenen Verordnung war der gemeinsame Aufenthalt aber nur mit höchstens einer haushaltsfremden Person erlaubt

 

Die Stadt verhängte sechs Monate später einen Bußgeldbescheid gegen den Mann. Nach Ansicht des Gerichts war das aber verfassungswidrig (Urteil vom 11. Januar 2021, Aktenzeichen 6 OWi – 523 Js 202518/20). In der Verordnung des Landes fehle eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage. Zum anderen verletze das Kontaktverbot die in Artikel eins des Grundgesetzes garantierte Menschenwürde. Ein solches Kontaktverbot sei nur mit der Menschenwürde vereinbar, wenn es einen Notstand gebe, bei dem das Gesundheitssystem zusammenzubrechen drohe.

Zitat aus dem Urteil

“[…] Bei einem allgemeinen Kontaktverbot handelt es sich um einen schweren Eingriff in die Bürgerrechte. Es gehört zu den grundlegenden Freiheiten des Menschen in einer freien Gesellschaft, dass er selbst bestimmen kann, mit welchen Menschen (deren Bereitschaft vorausgesetzt) und unter welchen Umständen er in Kontakt tritt. Die freie Begegnung der Menschen untereinander zu den unterschiedlichsten Zwecken ist zugleich die elementare Basis der Gesellschaft. Der Staat hat sich hier grundsätzlich jedes zielgerichteten regulierenden und beschränkenden Eingreifens zu enthalten. Die Frage, wie viele Menschen ein Bürger zu sich nach Hause einlädt oder mit wie vielen Menschen eine Bürgerin sich im öffentlichen Raum trifft, um spazieren zu gehen, Sport zu treiben, einzukaufen oder auf einer Parkbank zu sitzen, hat den Staat grundsätzlich nicht zu interessieren.

Mit dem Kontaktverbot greift der Staat – wenn auch in guter Absicht – die Grundlagen der Gesellschaft an, indem er physische Distanz zwischen den Bürgerinnen und Bürgern erzwingt (“social distancing”). Kaum jemand konnte sich noch im Januar 2020 in Deutschland vorstellen, dass es ihm durch den Staat unter Androhung eines Bußgeldes untersagt werden könnte, seine Eltern zu sich nach Hause einzuladen, sofern er nicht für die Zeit ihrer Anwesenheit die übrigen Mitglieder seiner Familie aus dem Haus schickt. Kaum jemand konnte sich vorstellen, dass es drei Freunden verboten sein könnte, zusammen auf einer Parkbank zu sitzen. Noch nie zuvor ist der Staat auf den Gedanken verfallen, zu solchen Maßnahmen zur Bekämpfung einer Epidemie zu greifen. […] “

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