Kindergarten   

Wie melde
ich mein Kind ab? 

Vorbemerkung: Die in diesem Dokument enthaltenen Inhalte erheben weder Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit, noch wird dafür eine Gewährleistung oder Haftung, gleich welcher Art, übernommen. Es liegt in der Eigenverantwortung jedes Menschen, die Inhalte zu prüfen oder ungeprüft zu übernehmen.

“Verpflichtenden” Kindergartenjahr

Wer sein Kind im letzten “verpflichtenden” Kindergartenjahr lieber zu Hause lassen möchte, kann diesen Wunsch den Behörden bekanntgeben.

Es gibt nur ein paar Dinge – die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind – zu beachten sind (Details dazu im Anhang).

1) Es muß kein Formular ausgefüllt werden.
Achtung: In manchen Bundesländern müssen jedoch Nachweise (z.B. Sprachstandsnachweis)erbracht und der Anzeige beigelegt werden. Genaueres hierzu in den jeweiligen Landesgesetzen.

2) Die Bekanntgabe muß an die zuständige Stelle gesendet werden.

3) Es sollte innerhalb der Frist bei der zuständigen Stelle einlangen. (Poststempeldatum reicht hier nicht!)

In manchen Fällen kommt dann ein Aufforderung, dass man ein Formular auszufüllen hat. Hierauf reagiert man am besten mit der Frage: “Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage bin ich verpflichtet, dieses Formular auszufüllen?” Oder man erklärt: “Da es keine Formularpflicht gibt, bitte ich um die rechtliche Grundlage für Ihre Aufforderung.”

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